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Mörfelder 128 Immobilien GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Mörfelder 128 Immobilien GmbH ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe hat am 17. August 2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 23/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe unter HRB 14576 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Barbara Ertekin.

Immobiliengesellschaft mit Schwerpunkt auf eigenem Grundbesitz

Gegenstand der Mörfelder 128 Immobilien GmbH ist der Ankauf und Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten aller Art auf eigene Rechnung. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem die Vermietung und Verpachtung entsprechender Immobilien.

Besonders genannt wird im Gesellschaftszweck das Grundstück Mörfelder Landstraße 128 in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist damit eindeutig dem Bereich Immobilien und Immobilienverwaltung beziehungsweise -verwertung zuzuordnen.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung verliert dadurch nicht automatisch sämtliche Verfügungsbefugnisse. Allerdings sind Verfügungen der Mörfelder 128 Immobilien GmbH über ihr Vermögen nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Götz Lautenbach aus Frankfurt am Main.

Die Maßnahme dient der Sicherung des vorhandenen Vermögens während der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und insbesondere genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei der Entscheidung vom 17. August handelt es sich zunächst um eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Das eigentliche Insolvenzverfahren über die Mörfelder 128 Immobilien GmbH ist damit noch nicht eröffnet.

Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die vorhandene Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Erst anschließend entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine mögliche Abweisung des Insolvenzantrags.

Aktenzeichen: 61 IN 23/26
Gericht: Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe
Unternehmen: Mörfelder 128 Immobilien GmbH
Register: AG Bad Homburg vor der Höhe, HRB 14576
Geschäftsführerin: Barbara Ertekin
Maßnahme: Vorläufige Insolvenzverwaltung
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Beschluss: 17. August 2026, 14:00 Uhr

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