Die Sneak Avenue GmbH mit Sitz in München ist von einem Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht München hat am 14. August 2026 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1501 IN 4641/25 geführt. Die Sneak Avenue GmbH hat ihren Sitz in der Gertrud-Grunow-Straße 4, 80807 München und ist beim Amtsgericht München unter HRB 304356 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Bolko Georg Conrad Kissling.
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren, Textilien und verwandten Waren. Darüber hinaus darf die Gesellschaft weitere Geschäfte durchführen, die diesem Unternehmenszweck dienen oder ihn fördern, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hatte das Amtsgericht München bereits am 5. Februar 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Solche Maßnahmen sollen während der Prüfung eines Insolvenzantrags verhindern, dass sich die Vermögenslage des betroffenen Unternehmens zum Nachteil der Gläubiger verändert.
Zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam es jedoch nicht. Das Gericht wies den von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfiel zugleich die Grundlage für die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Das Amtsgericht München hob deshalb mit gesondertem Beschluss vom 14. August 2026 die seit dem 5. Februar 2026 bestehenden Sicherungsmaßnahmen auf.
Damit wurde über das Vermögen der Sneak Avenue GmbH kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Die Abweisung mangels Masse ist allerdings ein deutliches Zeichen dafür, dass nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichende freie Vermögensmasse vorhanden war, um zumindest die Verfahrenskosten zu finanzieren.