Für die Titan Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 17. Juli 2026 im Verfahren 810 IN 332/26 T-33- mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 90840 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Gesellschaft führungslos. Der frühere Gesellschafter Nils Streitbürger war bereits verstorben. Dessen Erbe ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster.
Nach ihrem Unternehmensgegenstand handelt es sich bei der Titan Beteiligungsgesellschaft mbH um eine Beteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen erwerben, halten und verwalten Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie übernehmen häufig Aufgaben bei der Finanzierung und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und erzielen ihre Erträge in erster Linie aus diesen Beteiligungen.
Das Insolvenzgericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung, dass kein Insolvenzverwalter bestellt und kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Forderungen können daher nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger findet in der Regel nicht statt.
Mit der rechtskräftigen Abweisung gilt die Gesellschaft grundsätzlich als aufgelöst. Sofern keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind, kann anschließend die Löschung aus dem Handelsregister erfolgen. Unabhängig davon bleiben mögliche gesetzliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche oder Dritte bestehen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.