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Gefälschte Inkassoschreiben im Umlauf: „Auf dieses Konto sollten Betroffene auf keinen Fall überweisen“

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucher sollten derzeit besonders aufmerksam sein: Erneut sind betrügerische Inkassoschreiben im Umlauf, mit denen Kriminelle versuchen, Empfänger zur Überweisung angeblich offener Forderungen zu bewegen. Die Schreiben stammen nach bisherigen Erkenntnissen nicht von einem seriösen Inkassounternehmen, sondern dienen ausschließlich dazu, Geld auf das Konto der Täter zu lenken.

Besonders perfide: In den Schreiben wird der Eindruck erweckt, die Forderung stehe im Zusammenhang mit dem Amtsgericht Dresden – Zentrale Zahlstelle Hamburg. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine frei erfundene beziehungsweise missbräuchlich verwendete Behördenbezeichnung, die den Schreiben einen offiziellen Anstrich verleihen soll.

Konto des angeblichen Zahlungsempfängers

Nach den vorliegenden Informationen sollen Betroffene den geforderten Betrag auf folgendes Konto überweisen:

Empfänger: Maro Voelkner
IBAN: DE37 1001 1001 2080 6969 69

Verbraucher sollten auf dieses Konto keinesfalls Geld überweisen, ohne die Forderung sorgfältig geprüft zu haben.

Täter setzen auf Einschüchterung

Die Masche ist nicht neu, wird jedoch immer wieder mit neuen Firmennamen und angeblichen Behörden angepasst. In den Schreiben werden häufig Zahlungsfristen gesetzt und rechtliche Konsequenzen wie Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher oder Kontopfändungen angedroht. Ziel ist es, die Empfänger unter Druck zu setzen und zu einer schnellen Überweisung zu bewegen.

Viele Betroffene zahlen aus Angst, obwohl sie die angebliche Forderung überhaupt nicht nachvollziehen können.

So sollten Verbraucher reagieren

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung genau prüfen. Seriöse Inkassounternehmen können jederzeit nachweisen, wer der ursprüngliche Gläubiger ist und auf welcher Grundlage die Forderung besteht.

Fehlen nachvollziehbare Angaben oder bestehen Zweifel an der Echtheit des Schreibens, sollte keine Zahlung erfolgen. Stattdessen empfiehlt es sich, Verbraucherzentralen oder die Polizei zu informieren und das Schreiben aufzubewahren.

Behörden warnen regelmäßig

Verbraucherschützer weisen seit Jahren darauf hin, dass Inkassobetrüger gezielt Namen von Behörden, Gerichten oder bekannten Unternehmen verwenden, um ihre Schreiben glaubwürdig erscheinen zu lassen. Deshalb gilt: Nicht der Briefkopf entscheidet über die Echtheit einer Forderung, sondern deren nachvollziehbare Begründung.

Wer vorschnell überweist, hat häufig nur geringe Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Umso wichtiger ist es, jede Zahlungsaufforderung kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifel fachkundig beraten zu lassen.

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