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Warnung vor gefälschten Anwaltschreiben: Betrüger missbrauchen Namen von „Rechtsanwalt Thomas Müller“

geralt (CC0), Pixabay

Mit täuschend echt gestalteten Anwaltsschreiben versuchen Betrüger derzeit, Verbraucher um mehrere Tausend Euro zu bringen. Die Schreiben tragen den Namen „Rechtsanwalt Thomas Müller“ und nennen eine Kanzlei in Bernkastel-Kues. Nach übereinstimmenden Warnhinweisen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich um einen tatsächlich zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Betroffene sollten keinesfalls Geld überweisen oder Kontakt über die angegebenen Kontaktdaten aufnehmen.

In den Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, einen kostenpflichtigen Lotterie- oder Gewinnspielvertrag abgeschlossen und die daraus entstandenen Forderungen nicht beglichen zu haben. Häufig wird ein angeblicher Vertragsabschluss aus dem Jahr 2023 genannt. Die geforderten Beträge bewegen sich meist im Bereich von mehreren tausend Euro.

Hoher Zahlungsdruck durch gerichtliche Drohungen

Die vermeintlichen Anwaltsbriefe enthalten detaillierte Forderungsaufstellungen mit Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren. Gleichzeitig wird mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckung, Kontopfändungen oder weiteren Gerichtsverfahren gedroht, sollte die Zahlung nicht innerhalb weniger Tage erfolgen.

Gerade diese Kombination aus kurzer Zahlungsfrist und juristisch klingenden Formulierungen soll die Empfänger unter Druck setzen und zu einer vorschnellen Überweisung bewegen.

Zweifel an der Existenz des angeblichen Rechtsanwalts

Nach aktuellen Recherchen und Warnungen von Rechtsexperten bestehen erhebliche Zweifel an der Identität des angeblichen Rechtsanwalts Thomas Müller. Demnach ist der genannte Name nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer auffindbar. Auch Hinweise auf das für zugelassene Rechtsanwälte verpflichtende besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) fehlen. Zudem gibt es Berichte, dass die angegebene Kanzleianschrift nicht zu einer entsprechenden Anwaltskanzlei führt.

Auch die im Schreiben genannte Internetseite und das gesamte Erscheinungsbild wirken zwar professionell, nach Einschätzung von Experten sprechen jedoch mehrere Merkmale für eine gezielt aufgebaute Betrugsmasche.

Verbraucher sollten keinesfalls zahlen

Verbraucherschützer und Rechtsanwälte raten dringend davon ab, aufgrund solcher Schreiben Geld zu überweisen oder die angegebenen Telefonnummern anzurufen. Ebenso sollten keine persönlichen oder Bankdaten an die Absender übermittelt werden.

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte zunächst prüfen, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht. Bestehen Zweifel an der Echtheit, empfiehlt sich eine Überprüfung über das Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer sowie eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen tatsächlich zugelassenen Rechtsanwalt.

Polizei informieren und Unterlagen sichern

Wer bereits Geld überwiesen oder sensible Daten weitergegeben hat, sollte umgehend seine Bank informieren und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Sämtliche Schreiben, Umschläge und E-Mails sollten als mögliche Beweismittel aufbewahrt werden.

Die aktuelle Betrugsserie zeigt erneut, dass Kriminelle zunehmend den Namen angeblicher Anwaltskanzleien nutzen, um ihren Forderungen einen seriösen Anschein zu verleihen. Verbraucher sollten daher jede unerwartete Zahlungsaufforderung sorgfältig prüfen und sich bei Zweifeln nicht unter Druck setzen lassen.

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