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BaFin nimmt Eckert & Ziegler unter die Lupe: Bilanzprüfung wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses der Eckert & Ziegler SE für das Geschäftsjahr 2024 eingeleitet. Nach Angaben der Finanzaufsicht liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Medizintechnik- und Strahlentechnikkonzern gegen Vorschriften der internationalen Rechnungslegung verstoßen haben könnte. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Angaben zur obersten beherrschenden Partei sowie die Bilanzierung der Abspaltung der Pentixapharm AG. Ob tatsächlich Fehler vorliegen, soll nun im Rahmen der Prüfung geklärt werden.

Die BaFin gab bekannt, dass sie am 15. Juli 2026 eine Prüfung des Konzernabschlusses der Eckert & Ziegler SE zum 31. Dezember 2024 sowie des dazugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet hat. Anlass seien konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften.

Eine solche anlassbezogene Bilanzkontrolle gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Finanzaufsicht und wird immer dann eingeleitet, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Finanzberichterstattung bestehen.

Zwei Bilanzierungsfragen stehen im Mittelpunkt

Nach Angaben der BaFin konzentriert sich die Prüfung auf zwei wesentliche Sachverhalte.

Zum einen geht es um die Frage, ob Eckert & Ziegler die oberste beherrschende Partei im Konzernabschluss korrekt angegeben hat. Nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften muss ein Unternehmen offenlegen, welche Person oder Organisation letztlich die Verfügungsgewalt über den Konzern ausübt. Entscheidend ist dabei nicht allein die Beteiligungshöhe, sondern insbesondere die Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu steuern und wesentliche Entscheidungen zu beeinflussen.

Die Finanzaufsicht hat Hinweise darauf, dass diese Angabe im Konzernabschluss möglicherweise nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Prüfung der Abspaltung der Pentixapharm AG

Der zweite Prüfpunkt betrifft die bilanzielle Behandlung der Abspaltung der Pentixapharm AG.

Nach Auffassung der BaFin bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Transaktion möglicherweise zu Unrecht erfolgsneutral bilanziert wurde.

Nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften dürfen Sachausschüttungen im Rahmen einer Abspaltung nur dann erfolgsneutral behandelt werden, wenn der betreffende Vermögenswert sowohl vor als auch nach der Ausschüttung unter der Verfügungsgewalt derselben Partei verbleibt. Dies kann auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften umfassen.

Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall tatsächlich erfüllt waren, soll nun im Rahmen der eingeleiteten Prüfung detailliert untersucht werden.

Anlassbezogene Prüfung ist noch kein Nachweis eines Fehlers

Die Einleitung einer Bilanzprüfung bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich ein Rechnungslegungsfehler vorliegt.

Vielmehr handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, mit dem die BaFin möglichen Unregelmäßigkeiten nachgeht. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet die Behörde, ob Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften festgestellt wurden oder ob sich die Verdachtsmomente nicht bestätigen.

Für betroffene Unternehmen bedeutet eine solche Untersuchung jedoch regelmäßig einen erhöhten Prüfungs- und Dokumentationsaufwand.

Gesetzliche Grundlage im Wertpapierhandelsgesetz

Die BaFin ist verpflichtet, tätig zu werden, wenn konkrete Hinweise auf fehlerhafte Rechnungslegung vorliegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Die eigentliche Prüfung wird in der Regel von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern der BaFin durchgeführt. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass die Finanzaufsicht die Einleitung solcher anlassbezogenen Prüfungen öffentlich bekannt macht. Ziel ist es, Transparenz am Kapitalmarkt zu schaffen und Investoren frühzeitig über laufende Bilanzkontrollen zu informieren.

Bedeutung für Anleger

Für Aktionärinnen und Aktionäre bedeutet die Bekanntmachung zunächst vor allem eines: Die Rechnungslegung des Unternehmens wird einer vertieften Kontrolle unterzogen.

Sollte die BaFin später tatsächlich Bilanzierungsfehler feststellen, kann sie deren Veröffentlichung anordnen. Je nach Schwere der festgestellten Mängel können solche Entscheidungen Auswirkungen auf das Vertrauen der Kapitalmärkte und damit auch auf die Bewertung eines Unternehmens haben.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch offen, ob sich die von der BaFin genannten Verdachtsmomente bestätigen. Die Prüfung befindet sich erst am Anfang, ein abschließendes Ergebnis liegt bislang nicht vor.

Mit der Einleitung des Verfahrens zeigt die Finanzaufsicht erneut, dass sie Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Rechnungslegung konsequent nachgeht. Für Eckert & Ziegler wird nun entscheidend sein, ob sich die beanstandeten Bilanzierungsfragen im weiteren Prüfungsverlauf ausräumen lassen oder ob die BaFin tatsächlich Fehler im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 feststellt.

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