Staatsanwaltschaft Mühlhausen
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer
einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
310 Js 46022/24
In einem bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen unter dem o. g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahren gegen Schmidt, Oliver, geb. am 01.10.1986 wegen Betruges in mehreren Fällen wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von insgesamt 15.479,50 EUR angeordnet.
Der o. g. Verurteilte schloss u. a. mit einem der Geschädigten einen Ausbildungsvertrag über die Ausbildung eines Schäferhundes. Teil der Ausbildung ist die Ablegung von Prüfungen, welche sodann in der Ahnentafel vermerkt werden. Der Geschädigte leistete hierzu die vereinbarte Ausbildungsvergütung in Höhe von 3.000,00 EUR an den o. g. Verurteilten.
Entsprechend seiner vorgefassten Absicht bildete der o. g. Verurteilte den Schäferhund nicht aus. Stattdessen täuschte er darüber, dass er mit dem Schäferhund 3 Prüfungen (am 18.07.2021 und am 08.08.2021) durchlaufen habe. Tatsächlich wurden im Tatzeitraum jedoch keine Prüfungen abgenommen und die von dem o. g. Verurteilten in der Ahnentafel vermerkten Prüfer nahmen schon seit geraumer Zeit keine Prüfungen mehr ab. Darüber hinaus verstarb der Schäferhund bereits Ende Juli 2021 in der Obhut des o. g. Verurteilten.
Hierdurch erlitt der Geschädigte einen entsprechenden Schaden.
Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte geltend zu machen.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen unter Angabe des o. g. Aktenzeichens und der Anspruchshöhe an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag beim Bundesanzeiger gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.