Für die Krankentransport Bär GmbH mit Sitz in Berlin ist der Weg in ein reguläres Insolvenzverfahren versperrt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 3. Februar 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3606 IN 11786/25 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse zurückgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 227298 eingetragen und wurde von ihrem Geschäftsführer Peter Müller vertreten. Das Unternehmen war im Bereich des Krankentransports tätig und übernahm die Beförderung von Patienten zu medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen.
Auslöser des Verfahrens war ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Aus diesem Grund wurde der Antrag gemäß § 26 der Insolvenzordnung mangels Masse zurückgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse gilt als besonders gravierende Form des wirtschaftlichen Scheiterns eines Unternehmens. Sie bedeutet, dass selbst die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist, weil keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Aussichten erheblich, offene Forderungen noch ganz oder teilweise realisieren zu können.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg wird deutlich, dass sich die wirtschaftliche Situation der Krankentransport Bär GmbH bereits so weit verschlechtert hatte, dass selbst die Finanzierung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gewährleistet werden konnte. Gerade im Gesundheitswesen stehen kleinere Krankentransportunternehmen seit längerer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Personal- und Betriebskosten, hohe Investitionen in moderne Fahrzeugtechnik sowie zunehmende regulatorische Anforderungen belasten viele Betriebe der Branche.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach den gesetzlichen Vorschriften sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Ohne eine erfolgreiche Anfechtung bleibt es jedoch bei der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Für die Krankentransport Bär GmbH markiert diese Entscheidung einen weiteren Schritt auf dem Weg zur endgültigen Beendigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.