Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich muss ihre Haftstrafe nun doch in Deutschland antreten. Das Oberlandesgericht in Prag hat die Auslieferung der 54-Jährigen rechtskräftig genehmigt und damit den letzten juristischen Einwand gegen ihre Rückführung aus Tschechien zurückgewiesen.
Liebich war bereits 2023 – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, Beleidigung und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Statt die Strafe anzutreten, entzog sich Liebich jedoch dem Strafvollzug und tauchte unter.
Monatelange Flucht endet in Tschechien
Über Monate hinweg galt Liebich als flüchtig. Erst im April 2026 gelang tschechischen Behörden die Festnahme. Deutschland stellte daraufhin ein Auslieferungsersuchen, gegen das sich Liebich juristisch zur Wehr setzte. Mit der Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts ist das Verfahren nun abgeschlossen.
Nach der Überstellung wird Liebich die verhängte Freiheitsstrafe in Deutschland verbüßen müssen.
Geschlechtsänderung spielte juristisch keine Rolle
Während der Zeit nach der Verurteilung änderte Liebich auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich sowie den Vornamen. Die Personenstandsänderung sorgte zwar für öffentliche Debatten, hatte auf das Strafverfahren und die Auslieferungsentscheidung jedoch keinen Einfluss.
Nach deutschem Strafrecht bleibt eine rechtskräftige Verurteilung unabhängig von einer späteren Namens- oder Geschlechtsänderung bestehen. Auch europäische Auslieferungsverfahren orientieren sich an der Identität der verurteilten Person und nicht am später geänderten Personenstand.
Symbolfigur der rechtsextremen Szene
Liebich zählt seit Jahren zu den bekanntesten Akteuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt. Mit regelmäßigen Demonstrationen und provokativen Auftritten in Halle sorgte die Person immer wieder bundesweit für Schlagzeilen. Mehrfach beschäftigten Äußerungen und Aktionen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
Die Verurteilung wegen Volksverhetzung markierte einen vorläufigen Höhepunkt einer langen Serie strafrechtlicher Verfahren.
Signal für grenzüberschreitende Strafverfolgung
Die Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts zeigt zugleich, dass rechtskräftige Urteile innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich auch dann vollstreckt werden können, wenn sich Verurteilte ins Ausland absetzen. Der Europäische Haftbefehl soll genau solche Fluchten verhindern und eine effektive Zusammenarbeit der Justizbehörden ermöglichen.
Fazit
Mit der rechtskräftig bestätigten Auslieferung endet für Marla Svenja Liebich die monatelange Flucht vor dem Strafvollzug. Der Fall verdeutlicht, dass weder ein Aufenthalt im Ausland noch eine spätere Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe verhindern. Zugleich unterstreicht die Entscheidung die enge Zusammenarbeit europäischer Justizbehörden bei der Verfolgung verurteilter Straftäter.