Dark Mode Light Mode

Pflichtteil trotz Enterbung: Warum Angehörige oft doch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben

geralt (CC0), Pixabay

Wer in einem Testament enterbt wird, geht nicht automatisch leer aus. Das deutsche Erbrecht schützt enge Familienangehörige mit dem sogenannten Pflichtteilsrecht. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern können trotz Enterbung einen finanziellen Anspruch gegen die Erben geltend machen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen, sondern um einen Geldanspruch.

Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung

Der Pflichtteil soll verhindern, dass nahe Angehörige vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden. Wer pflichtteilsberechtigt ist, wird durch den Anspruch jedoch nicht automatisch Miterbe. Stattdessen kann gegenüber den Erben eine Geldzahlung verlangt werden.

Ein Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte – etwa das Elternhaus, Schmuck oder ein Fahrzeug – besteht grundsätzlich nicht.

Wer pflichtteilsberechtigt ist

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • Kinder des Erblassers,
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern des Verstorbenen.

Geschwister gehören dagegen grundsätzlich nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Ein klassisches Beispiel: Setzt ein Vater in seinem Testament ausschließlich seine neue Ehefrau als Erbin ein und enterbt sein Kind aus erster Ehe, kann dieses Kind trotzdem den Pflichtteil verlangen.

So wird der Pflichtteil berechnet

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Grundlage für die Berechnung ist der Wert des gesamten Nachlasses. Dazu gehören unter anderem:

  • Immobilien,
  • Bankguthaben,
  • Wertpapiere,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Schmuck,
  • sonstige Vermögenswerte.

Von diesem Vermögen werden vorhandene Schulden des Erblassers abgezogen.

Häufig Streit über den Nachlasswert

In der Praxis entstehen Pflichtteilsstreitigkeiten häufig nicht über den Anspruch selbst, sondern über die Bewertung des Nachlasses.

Vor allem Immobilien führen regelmäßig zu unterschiedlichen Einschätzungen. Während Erben häufig einen eher niedrigen Wert ansetzen, vertreten Pflichtteilsberechtigte oftmals eine deutlich höhere Bewertung.

Auch die Frage, ob sämtliche Vermögenswerte vollständig angegeben wurden, sorgt immer wieder für Konflikte.

Auskunftsanspruch gegenüber den Erben

Damit Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch überhaupt berechnen können, haben sie einen gesetzlichen Auskunftsanspruch.

Die Erben müssen auf Verlangen ein Nachlassverzeichnis erstellen und Auskunft über das vorhandene Vermögen geben. Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben, kann in vielen Fällen auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.

Gerade bei größeren Vermögen ist dieser Anspruch häufig entscheidend für die spätere Höhe des Pflichtteils.

Schenkungen können den Anspruch erhöhen

Auch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten spielen eine wichtige Rolle.

Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt – etwa Immobilien, Geldbeträge oder Unternehmensanteile –, kann unter Umständen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen.

Dadurch soll verhindert werden, dass der Pflichtteil durch umfangreiche Schenkungen ausgehöhlt wird.

Pflichtteil bedeutet nicht automatisch einen Rechtsstreit

Nicht jeder Pflichtteilsfall endet vor Gericht. Viele Ansprüche lassen sich außergerichtlich klären, sofern Erben und Pflichtteilsberechtigte offen miteinander kommunizieren und der Nachlass transparent offengelegt wird.

Kommt es jedoch zu Streit über Vermögenswerte oder Schenkungen, ist anwaltliche Beratung häufig sinnvoll.

Fazit

Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig den vollständigen Ausschluss vom Nachlass. Das Pflichtteilsrecht schützt enge Angehörige mit einem gesetzlichen Mindestanspruch, der unabhängig vom Inhalt eines Testaments bestehen kann. Entscheidend für die Höhe des Anspruchs sind der tatsächliche Wert des Nachlasses und mögliche Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten.

Wer glaubt, pflichtteilsberechtigt zu sein, sollte seinen Anspruch sorgfältig prüfen lassen und zunächst umfassende Auskunft über den Nachlass verlangen. Nur auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch tatsächlich besteht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Jetzt fallen sogar die Bäume um – der Sommer 2026 kennt wirklich keine Gnade

Next Post

Dynamo Dresden und die kommende 2. Liga Saison als Comic