Wer in einem Testament enterbt wird, geht nicht automatisch leer aus. Das deutsche Erbrecht schützt enge Familienangehörige mit dem sogenannten Pflichtteilsrecht. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern können trotz Enterbung einen finanziellen Anspruch gegen die Erben geltend machen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen, sondern um einen Geldanspruch.
Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung
Der Pflichtteil soll verhindern, dass nahe Angehörige vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden. Wer pflichtteilsberechtigt ist, wird durch den Anspruch jedoch nicht automatisch Miterbe. Stattdessen kann gegenüber den Erben eine Geldzahlung verlangt werden.
Ein Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte – etwa das Elternhaus, Schmuck oder ein Fahrzeug – besteht grundsätzlich nicht.
Wer pflichtteilsberechtigt ist
Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:
- Kinder des Erblassers,
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
- unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern des Verstorbenen.
Geschwister gehören dagegen grundsätzlich nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten.
Ein klassisches Beispiel: Setzt ein Vater in seinem Testament ausschließlich seine neue Ehefrau als Erbin ein und enterbt sein Kind aus erster Ehe, kann dieses Kind trotzdem den Pflichtteil verlangen.
So wird der Pflichtteil berechnet
Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.
Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Grundlage für die Berechnung ist der Wert des gesamten Nachlasses. Dazu gehören unter anderem:
- Immobilien,
- Bankguthaben,
- Wertpapiere,
- Fahrzeuge,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Schmuck,
- sonstige Vermögenswerte.
Von diesem Vermögen werden vorhandene Schulden des Erblassers abgezogen.
Häufig Streit über den Nachlasswert
In der Praxis entstehen Pflichtteilsstreitigkeiten häufig nicht über den Anspruch selbst, sondern über die Bewertung des Nachlasses.
Vor allem Immobilien führen regelmäßig zu unterschiedlichen Einschätzungen. Während Erben häufig einen eher niedrigen Wert ansetzen, vertreten Pflichtteilsberechtigte oftmals eine deutlich höhere Bewertung.
Auch die Frage, ob sämtliche Vermögenswerte vollständig angegeben wurden, sorgt immer wieder für Konflikte.
Auskunftsanspruch gegenüber den Erben
Damit Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch überhaupt berechnen können, haben sie einen gesetzlichen Auskunftsanspruch.
Die Erben müssen auf Verlangen ein Nachlassverzeichnis erstellen und Auskunft über das vorhandene Vermögen geben. Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben, kann in vielen Fällen auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.
Gerade bei größeren Vermögen ist dieser Anspruch häufig entscheidend für die spätere Höhe des Pflichtteils.
Schenkungen können den Anspruch erhöhen
Auch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten spielen eine wichtige Rolle.
Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt – etwa Immobilien, Geldbeträge oder Unternehmensanteile –, kann unter Umständen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen.
Dadurch soll verhindert werden, dass der Pflichtteil durch umfangreiche Schenkungen ausgehöhlt wird.
Pflichtteil bedeutet nicht automatisch einen Rechtsstreit
Nicht jeder Pflichtteilsfall endet vor Gericht. Viele Ansprüche lassen sich außergerichtlich klären, sofern Erben und Pflichtteilsberechtigte offen miteinander kommunizieren und der Nachlass transparent offengelegt wird.
Kommt es jedoch zu Streit über Vermögenswerte oder Schenkungen, ist anwaltliche Beratung häufig sinnvoll.
Fazit
Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig den vollständigen Ausschluss vom Nachlass. Das Pflichtteilsrecht schützt enge Angehörige mit einem gesetzlichen Mindestanspruch, der unabhängig vom Inhalt eines Testaments bestehen kann. Entscheidend für die Höhe des Anspruchs sind der tatsächliche Wert des Nachlasses und mögliche Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten.
Wer glaubt, pflichtteilsberechtigt zu sein, sollte seinen Anspruch sorgfältig prüfen lassen und zunächst umfassende Auskunft über den Nachlass verlangen. Nur auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch tatsächlich besteht.