Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) die sofortige Einstellung und Abwicklung ihres Einlagengeschäfts angeordnet. Hintergrund ist der Vorwurf, dass das Unternehmen in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen haben soll. Was bedeutet diese Entscheidung für betroffene Anleger? Darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.
Herr Reime, die BaFin hat gegen die TGI AG eine Abwicklungsanordnung erlassen. Wie ist diese Entscheidung einzuordnen?
Die BaFin greift zu einer solchen Maßnahme nur dann, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ohne die notwendige Zulassung betrieben wurde. Im vorliegenden Fall geht die Behörde davon aus, dass die TGI AG mit ihrem Produkt „Sales Premium“ Einlagengeschäfte betrieben hat, ohne über die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zu verfügen.
Was wirft die BaFin der TGI AG konkret vor?
Nach den Feststellungen der Behörde sollen Anleger Gelder eingezahlt haben, die ihnen später unbedingt zurückgezahlt werden sollten. Genau diese Konstellation erfüllt unter bestimmten Voraussetzungen den Tatbestand des Einlagengeschäfts. Wer solche Geschäfte in Deutschland betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin.
Bedeutet die Entscheidung automatisch, dass Anleger ihr Geld verloren haben?
Nein. Die BaFin-Anordnung bedeutet zunächst, dass die angenommenen Gelder zurückgeführt werden müssen. Die Behörde hat die TGI AG verpflichtet, die eingezahlten Beträge unverzüglich zurückzuzahlen. Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich erfolgt, hängt jedoch von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens ab.
Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Anleger sollten keinesfalls abwarten. Wichtig ist zunächst, sämtliche Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Verträge, Zahlungsnachweise, Kontoauszüge, E-Mails, Werbeunterlagen und Präsentationen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die eigenen Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.
Viele Anleger glauben, die BaFin werde ihr Geld automatisch zurückholen. Ist das richtig?
Nein. Die BaFin ist eine Aufsichtsbehörde und keine Vertretung einzelner Anleger. Sie überwacht die Einhaltung ihrer Anordnungen, führt aber keine individuelle Anspruchsdurchsetzung für Investoren durch. Anleger müssen ihre Rechte grundsätzlich selbst verfolgen.
Die BaFin spricht von einer sofort vollziehbaren Anordnung. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass die Entscheidung unmittelbar wirksam ist. Die TGI AG muss die Anordnung grundsätzlich befolgen, auch wenn sie dagegen rechtlich vorgehen sollte. Der Bescheid ist zwar noch nicht bestandskräftig, entfaltet aber bereits Wirkung.
Welche Risiken sehen Sie für Anleger?
Bei solchen Verfahren stellt sich immer die Frage, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um sämtliche Rückzahlungsansprüche zu erfüllen. Sollte sich herausstellen, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, können weitere rechtliche Schritte notwendig werden.
Können auch Vermittler oder Verantwortliche in die Haftung geraten?
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben dem Unternehmen selbst auch Ansprüche gegen Verantwortliche, Organmitglieder oder Vermittler geprüft werden. Dafür ist jedoch stets eine detaillierte rechtliche Analyse erforderlich.
Ihr Rat an Anleger der TGI AG?
Betroffene sollten die Entwicklung sehr genau verfolgen, ihre Unterlagen sichern und frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Gerade in Situationen, in denen eine Aufsichtsbehörde einschreitet, ist es wichtig, die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und gegebenenfalls zeitnah zu handeln.
Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.
Hinweis: Die Anordnung der BaFin stellt eine aufsichtsrechtliche Maßnahme dar. Über mögliche zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Bewertungen entscheiden gegebenenfalls Gerichte und Ermittlungsbehörden.