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BIG TRADE GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die BIG TRADE GmbH ist das beantragte Insolvenzverfahren mangels ausreichender Vermögenswerte nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen.

Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift Parkallee 5 in 16727 Velten geschäftsansässig und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 104249 eingetragen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung wurde das Unternehmen als führungslos bezeichnet.

Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3611 IN 4819/25 entschied das Insolvenzgericht, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde daher mangels Masse abgewiesen.

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt regelmäßig ein deutliches Zeichen für die wirtschaftliche Ausweglosigkeit der Situation dar. Für Gläubiger bedeutet dies häufig, dass ihre offenen Forderungen nur schwer oder gar nicht realisiert werden können, da ein reguläres Insolvenzverfahren mit einer geordneten Verwertung des Vermögens nicht durchgeführt wird.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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