Die The New Meat Company AG plant auf ihrer außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2026 zahlreiche grundlegende Veränderungen. Neben umfangreichen Kapitalmaßnahmen soll die Gesellschaft künftig unter dem Namen „Geomatrix eXploration AG“ firmieren und sich auf Rohstoffexploration konzentrieren. Was bedeuten diese Pläne für die Aktionäre? Darüber spricht Rechtsanwalt Högel im Interview.
Interviewer: Herr Högel, die Gesellschaft plant eine umfassende Neuausrichtung. Wie außergewöhnlich ist ein solcher Schritt?
Rechtsanwalt Högel: Die geplanten Maßnahmen gehen weit über eine gewöhnliche strategische Anpassung hinaus. Hier soll nicht nur der Unternehmensname geändert werden, sondern auch der Unternehmenssitz, der Geschäftszweck sowie die Kapitalstruktur. Für Aktionäre bedeutet dies faktisch den Wandel von einem Unternehmen aus dem Bereich alternativer Lebensmittel hin zu einem Rohstoff- und Explorationsunternehmen. Das ist eine sehr weitreichende Veränderung.
Interviewer: Die Gesellschaft soll künftig als „Geomatrix eXploration AG“ auftreten und sich auf Rohstoffprojekte konzentrieren. Was bedeutet das rechtlich für bestehende Aktionäre?
Rechtsanwalt Högel: Aktionäre investieren ursprünglich in ein bestimmtes Geschäftsmodell. Wenn sich der Unternehmensgegenstand grundlegend verändert, müssen Anleger prüfen, ob die neue Strategie noch ihren Anlagezielen entspricht. Rechtlich bleibt die Gesellschaft dieselbe, wirtschaftlich kann jedoch ein völlig neues Risikoprofil entstehen.
Interviewer: Die Einladung sieht umfangreiche Kapitalmaßnahmen vor. Warum sind diese besonders relevant?
Rechtsanwalt Högel: Die Gesellschaft möchte ein neues genehmigtes Kapital schaffen und sich zusätzlich die Möglichkeit einräumen lassen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 25 Millionen Euro auszugeben. Gleichzeitig sind weitreichende Bezugsrechtsausschlüsse vorgesehen. Dadurch könnten künftig neue Aktien ausgegeben werden, ohne dass bestehende Aktionäre im gleichen Umfang teilnehmen können. Das birgt grundsätzlich Verwässerungsrisiken.
Interviewer: Was versteht man unter einer Verwässerung?
Rechtsanwalt Högel: Vereinfacht gesagt sinkt der prozentuale Anteil eines Aktionärs am Unternehmen, wenn neue Aktien ausgegeben werden und er sich daran nicht beteiligen kann. Damit können sich sowohl Stimmrechte als auch wirtschaftliche Beteiligungen verringern.
Interviewer: Besonders auffällig ist auch die geplante Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 zu 1. Was bedeutet das konkret?
Rechtsanwalt Högel: Dabei werden jeweils zehn bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt. Für Aktionäre ändert sich dadurch zunächst nicht automatisch der Gesamtwert ihrer Beteiligung. Allerdings reduziert sich die Anzahl der gehaltenen Aktien deutlich. Solche Maßnahmen werden häufig durchgeführt, um die Kapitalstruktur neu zu ordnen oder einen optisch höheren Aktienkurs zu erreichen.
Interviewer: Anschließend sollen die Aktien erneut umgestellt werden. Warum?
Rechtsanwalt Högel: Nach der Kapitalherabsetzung soll das Grundkapital neu gestückelt werden. Künftig sollen Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil von einem Cent am Grundkapital ausgegeben werden. Das ist Teil einer umfassenden Neuorganisation der Gesellschaftsstruktur.
Interviewer: Der gesamte Aufsichtsrat soll neu gewählt werden. Welche Bedeutung hat das?
Rechtsanwalt Högel: Wenn sämtliche bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ausscheiden und neue Kandidaten gewählt werden sollen, ist dies ein weiteres Indiz für einen tiefgreifenden Umbruch innerhalb der Gesellschaft. Für Aktionäre ist es wichtig, die Qualifikation und Erfahrung der vorgeschlagenen Kandidaten genau zu prüfen.
Interviewer: Worauf sollten Aktionäre vor der Hauptversammlung besonders achten?
Rechtsanwalt Högel: Aktionäre sollten die Tagesordnungspunkte nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist das Gesamtbild: neue Unternehmensstrategie, neue Führungsgremien, umfangreiche Finanzierungsmöglichkeiten und erhebliche Änderungen der Kapitalstruktur. Jede dieser Maßnahmen kann für sich genommen sinnvoll sein. In ihrer Gesamtheit markieren sie jedoch einen grundlegenden Neustart des Unternehmens.
Interviewer: Ihr Fazit zur außerordentlichen Hauptversammlung?
Rechtsanwalt Högel: Die geplanten Beschlüsse könnten die Gesellschaft nachhaltig verändern. Aktionäre sollten sich deshalb intensiv mit den einzelnen Tagesordnungspunkten befassen und die langfristigen Auswirkungen auf ihre Beteiligung sorgfältig abwägen. Gerade bei umfassenden Kapitalmaßnahmen und einer vollständigen strategischen Neuausrichtung ist eine informierte Entscheidung von besonderer Bedeutung.