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Altenpflegeheim Olberding GmbH: Gläubiger erhalten Auszahlungen nach Insolvenzplan
Staatsanwaltschaft Köln

Altenpflegeheim Olberding GmbH: Gläubiger erhalten Auszahlungen nach Insolvenzplan

Im Insolvenzverfahren der Altenpflegeheim Olberding GmbH mit Sitz am Alten Schulplatz 8–9 in 49451 Holdorf beginnt die Verteilung der Insolvenzmasse nach den Vorgaben des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Vechta unter dem Aktenzeichen 10 IN 21/23 geführt.

Die Altenpflegeheim Olberding GmbH war im Bereich der stationären Altenpflege tätig und betrieb in Holdorf eine Pflegeeinrichtung für ältere und pflegebedürftige Menschen. Zum Leistungsspektrum gehörten die stationäre Betreuung, Pflegeleistungen sowie die Versorgung und Begleitung der Bewohner im Alltag.

Nach den Angaben des Insolvenzgerichts steht für die Gläubiger der Gruppe 1 ein Ausschüttungsbetrag von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Den anerkannten Insolvenzforderungen dieser Gläubigergruppe in Höhe von 843.569,20 Euro steht damit eine Quote von rund 17,78 Prozent gegenüber.

Für die Gläubiger der Gruppe 2 wurden 5.000 Euro zur Verteilung vorgesehen. Bei berücksichtigungsfähigen Forderungen von insgesamt 4.683,22 Euro ergibt sich rechnerisch eine Quote von 100 Prozent, sodass diese Gläubigergruppe vollständig befriedigt werden kann.

Die nun vorgesehene Verteilung erfolgt auf Grundlage des rechtskräftigen Insolvenzplans. Anders als bei einer klassischen Insolvenzabwicklung ermöglicht ein Insolvenzplan häufig eine gezielte Regelung der Gläubigerbefriedigung und kann dazu beitragen, bessere Ergebnisse für einzelne Gläubigergruppen zu erzielen.

Das Verteilungsverzeichnis liegt für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta zur Einsichtnahme aus. Mit der Ausschüttung wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Insolvenzplans und zur abschließenden Abwicklung des Verfahrens vollzogen.

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