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Gerichtsurteil in Italien: Luxusrestaurant muss Gästen kein Leitungswasser servieren

Fabrizio_65 (CC0), Pixabay

Ein Urteil des italienischen Kassationsgerichtshofs sorgt für Aufmerksamkeit und dürfte nicht nur in der Gastronomiebranche für Diskussionen sorgen. Die höchsten italienischen Zivilrichter haben entschieden, dass Restaurants und Hotels nicht verpflichtet sind, ihren Gästen Leitungswasser anzubieten. Selbst in einem Luxushotel besteht demnach kein Anspruch auf ein Glas Wasser aus dem Hahn – auch dann nicht, wenn der Gast bereit ist, dafür zu bezahlen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Aufenthalt einer Urlauberin in einem Fünf-Sterne-Hotel in Südtirol. Für die Weihnachtsfeiertage hatte die Frau mehrere Tage in dem exklusiven Haus verbracht und für die Halbpension rund 5.700 Euro bezahlt. Getränke waren in diesem Preis jedoch nicht enthalten.

Während ihres Aufenthalts bat die Hotelgästin beim Abendessen mehrfach um Leitungswasser. Nach ihren Angaben war sie sogar bereit, hierfür einen gesonderten Betrag zu entrichten. Das Hotel lehnte die Bitte jedoch ab und verwies ausschließlich auf das angebotene Mineralwasser aus Flaschen, das mit Preisen zwischen sieben und zehn Euro pro Liter berechnet wurde.

Die Urlauberin sah darin eine unangemessene Behandlung und zog vor Gericht. Sie argumentierte, dass der Zugang zu Trinkwasser ein grundlegendes Recht sei. Zudem habe ihr die Weigerung des Hotels Unannehmlichkeiten verursacht. Insgesamt verlangte sie rund 2.700 Euro Schadenersatz.

Die italienischen Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofs existiert keine gesetzliche Verpflichtung für Restaurants oder Hotels, Leitungswasser auszuschenken. Die Entscheidung darüber, welche Getränke angeboten werden und zu welchen Bedingungen diese verkauft werden, falle grundsätzlich in die unternehmerische Freiheit des jeweiligen Betriebs.

Mit dem Urteil wurde die Klage endgültig abgewiesen. Die Richter machten deutlich, dass die Bereitstellung von Leitungswasser zwar möglich sei, jedoch nicht erzwungen werden könne. Auch aus dem Grundrecht auf Zugang zu Trinkwasser lasse sich kein Anspruch ableiten, dass gastronomische Betriebe ihren Gästen kostenlos oder gegen Bezahlung Wasser aus dem Hahn anbieten müssen.

Das Urteil dürfte auch für deutsche Verbraucher von Interesse sein. Denn die Rechtslage ist hierzulande vergleichbar. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung für Restaurants, Cafés oder Hotels, Leitungswasser anzubieten. Ob Gäste kostenloses Leitungswasser erhalten oder ausschließlich kostenpflichtige Getränke bestellen können, bleibt grundsätzlich der Entscheidung des jeweiligen Betriebs überlassen.

In den vergangenen Jahren hatten sich zwar verschiedene Verbraucherverbände und Umweltorganisationen dafür eingesetzt, Leitungswasser stärker zu fördern und den Ausschank zu erleichtern. Eine gesetzliche Regelung, die Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, existiert jedoch weiterhin nicht.

Das Urteil aus Italien unterstreicht damit die weitreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit von Gastronomiebetrieben. Für Gäste bedeutet dies zugleich, dass selbst in hochpreisigen Hotels kein automatischer Anspruch auf ein Glas Leitungswasser besteht – unabhängig davon, wie viel sie für ihren Aufenthalt bezahlen.

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