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Zweite Heimat UG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Zweite Heimat UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz im Middelweg 7 in 24558 Henstedt-Ulzburg wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Amtsgericht Norderstedt erließ den entsprechenden Beschluss am 3. Juni 2026 im Verfahren 66 IN 92/26.

Die Gesellschaft wird von Geschäftsführerin Melanie Döring vertreten und ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 27953 KI eingetragen.

Zur Sicherung des Unternehmensvermögens bestellte das Gericht Rechtsanwalt Oliver Dankert aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Maßnahme dient dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und mögliche Nachteile für Gläubiger zu verhindern.

Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen. Bis dahin bleibt die Gesellschaft grundsätzlich handlungsfähig, steht jedoch unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Mit dem Beschluss wurden die ersten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

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