Langsam stellt sich wirklich die Frage, wie lange dieses Spiel rund um die TGI AG und deren neue „Rückabwicklungsmodelle“ noch weitergehen soll.
Denn was jetzt kommuniziert wird, dürfte viele Anleger fassungslos zurücklassen:
Ausgerechnet Kunden, die einen sogenannten „Sofortrabatt“ erhalten haben, sollen offenbar zunächst Geld an die TGI AG zurückzahlen, bevor sie überhaupt ihr ursprünglich eingesetztes Kapital zurückerhalten sollen.
Da darf man durchaus die Frage stellen:
Ernsthaft?
Die TGI AG beziehungsweise deren Verantwortliche hatten über Jahre immer wieder erklärt, dass Kundengelder durch physisches Gold abgesichert seien. Teilweise war sogar von mehr als 2.000 Kilogramm eingelagertem Gold die Rede.
Wenn diese Goldbestände tatsächlich vollständig vorhanden, frei verfügbar und sauber zugeordnet sind, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage:
Warum werden diese Bestände dann nicht verwertet, um die offenen Rückabwicklungen zeitnah durchzuführen?
Denn genau dafür müsste ein angeblich vorhandener Sachwert doch letztlich dienen:
Zur Absicherung der Anlegergelder.
Stattdessen entsteht derzeit bei vielen Beobachtern eher der Eindruck, dass Anleger zunächst erneut belastet werden sollen, um offenbar Liquidität zu schaffen.
Und genau das sorgt zunehmend für Unverständnis.
Denn wer die aktuellen Schreiben liest, könnte durchaus auf den Gedanken kommen, dass die tatsächliche Situation deutlich komplizierter sein könnte als bislang dargestellt wurde. Natürlich gilt:
Für mögliche fehlende Goldbestände gibt es bislang keinen offiziellen Nachweis. Ebenso wenig liegt bislang öffentlich ein unabhängiger Gesamtbeleg über sämtliche behaupteten Goldlagerungen vor.
Aber genau deshalb werden die offenen Fragen immer drängender.
Denn wenn über Jahre erklärt wurde, dass alles durch physisches Gold abgesichert sei und hierfür schriftliche Bestätigungen existieren sollen, dann erwarten Anleger jetzt nachvollziehbare Transparenz — und keine neuen Konstruktionen, bei denen zunächst Kunden selbst Geld zurückführen sollen.
Besonders kritisch dürfte zudem sein, dass die aktuelle Kommunikation der TGI AG kaum mit der öffentlichen Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zusammenzupassen scheint.
Die FMA hatte schließlich unmissverständlich erklärt:
- Das weitere Halten der Kundengelder müsse beendet werden.
- Der Vertrieb der betroffenen Produkte sei sofort einzustellen.
- Die Maßnahmen seien sofort vollziehbar.
Vor diesem Hintergrund dürfte die Frage erlaubt sein, ob die derzeit diskutierten Modelle tatsächlich im Sinne der Verfügung stehen oder ob sie am Ende neue aufsichtsrechtliche Fragen aufwerfen könnten.
Die endgültige rechtliche Bewertung liegt selbstverständlich ausschließlich bei den zuständigen Behörden und Gerichten.
Klar ist aber auch:
Das Vertrauen vieler Anleger dürfte inzwischen massiv erschüttert sein.
Und genau deshalb wäre jetzt vor allem eines notwendig:
Vollständige Offenheit.
Nicht neue Versprechen.
Nicht neue Vertragskonstruktionen.
Nicht neue Zeitpläne über Jahre hinweg.
Sondern nachvollziehbare Antworten:
- Wo befindet sich das Gold konkret?
- Wem ist es rechtlich zugeordnet?
- Ist es vollständig vorhanden?
- Und warum sollen Kunden zunächst weiteres Geld leisten, wenn angeblich erhebliche Sachwerte hinterlegt sind?
Denn eines sollte allen Beteiligten inzwischen klar sein:
Je länger diese Fragen unbeantwortet bleiben, desto größer werden Zweifel und Misstrauen.
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