Die Heritage Capital GmbH befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 IN 2104/25 am 27. Mai 2026 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Königstraße 27 in 70173 Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 777282 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Mark Bieri.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek aus Stuttgart bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt.
Die Heritage Capital GmbH ist dem Unternehmensnamen nach im Bereich Beteiligungen, Vermögensverwaltung oder Finanz- und Investmentmanagement tätig. Gesellschaften mit vergleichbaren Strukturen befassen sich häufig mit Kapitalbeteiligungen, Immobilien- und Unternehmensinvestitionen, der Verwaltung von Vermögenswerten oder der Finanzierung von Projekten. Gerade Unternehmen aus dem Investment- und Beteiligungsumfeld geraten derzeit zunehmend unter Druck. Steigende Finanzierungskosten, unsichere Kapitalmärkte, rückläufige Bewertungen sowie schwierige Refinanzierungsbedingungen belasten viele Gesellschaften der Branche erheblich.
Mit dem aktuellen Beschluss übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter eine zentrale Kontrollfunktion über die wirtschaftlichen Abläufe des Unternehmens. Ihm wurde unter anderem die Befugnis übertragen, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und Auskünfte bei Banken sowie Behörden einzuholen. Zudem wurde er als Sachverständiger beauftragt zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Chancen auf eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft bestehen.
Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die gerichtliche Entscheidung erhebliche Einschränkungen im Zahlungsverkehr. Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Das Verfahren befindet sich derzeit noch im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, hängt nun maßgeblich von den wirtschaftlichen Prüfungen des Insolvenzverwalters ab.