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Verfügungsverbot bei Kikripp Betriebsgesellschaft gGmbH verschärft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Kikripp Betriebsgesellschaft gGmbH hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen im Verfahren zum Aktenzeichen 1 IN 44/26 die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren verschärft.

Die gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in der Hermann-Schwer-Straße 1 in Villingen-Schwenningen hatte einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom 26. Mai 2026 ordnete das Gericht nun ein allgemeines Verfügungsverbot an. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Zugleich bestätigte das Gericht die bereits mit Beschluss vom 17. April 2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen. Darüber hinaus entfaltet die Entscheidung die Wirkungen des § 240 ZPO, wodurch laufende Gerichtsverfahren gegen die Gesellschaft unterbrochen werden.

Die Kikripp Betriebsgesellschaft gGmbH ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 715885 eingetragen. Geschäftsführerin ist Marisa Faißt-Neininger.

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