Zum Weltfahrradtag am 3. Juni rücken die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Polizei Brandenburg den Schutz von Fahrrädern in den Fokus. Denn jedes Jahr werden zahlreiche Räder gestohlen – oft trotz Schloss und Versicherungsschutz.
Hausratversicherung greift nicht immer
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass ihr Fahrrad automatisch über die Hausratversicherung abgesichert ist. Tatsächlich gilt dieser Schutz jedoch meist nur bei einem Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen – etwa aus dem Keller oder der Garage.
Wird das Fahrrad dagegen draußen entwendet, etwa vor dem Supermarkt oder Bahnhof, besteht häufig kein Versicherungsschutz.
Versicherungen bieten zwar Zusatzbausteine oder spezielle Fahrradversicherungen an. Diese verursachen jedoch zusätzliche Kosten und lohnen sich vor allem bei hochwertigen Fahrrädern oder E-Bikes.
Gute Schlösser sind der beste Schutz
Nach Einschätzung der Polizei beginnt wirksamer Diebstahlschutz mit einem hochwertigen Schloss. Besonders empfohlen werden:
- Bügelschlösser
- Faltschlösser
Außerdem sollte das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand angeschlossen werden – idealerweise so, dass sowohl Rahmen als auch Räder gesichert sind. Dadurch wird verhindert, dass Diebe das Fahrrad einfach wegtragen.
Fahrradcodierung schreckt Diebe ab
Einen zusätzlichen Schutz bietet die sogenannte Fahrradcodierung. Dabei wird eine individuelle Kennzeichnung am Fahrrad angebracht, die Rückschlüsse auf die Eigentümer zulässt.
Codierte Fahrräder gelten unter Dieben als weniger attraktiv, da sie sich schwerer weiterverkaufen lassen.
Codierungen bieten unter anderem:
- die Polizei
- der Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
- viele Fahrradgeschäfte
an.
Fahrradpass hilft im Ernstfall
Empfohlen wird außerdem ein Fahrradpass. Dort werden wichtige Daten festgehalten:
- Hersteller
- Modell
- Rahmennummer
- besondere Merkmale
- Codierung
Diese Informationen erleichtern Polizei und Versicherung die Zuordnung im Diebstahlfall erheblich.
Wichtige Unterlagen aufbewahren
Verbraucherschützer raten dazu, folgende Dokumente sicher aufzubewahren:
- Kaufbeleg des Fahrrads
- Rechnungen für Zubehör
- Angaben zur Codierung
- Rahmennummer und Herstellerdaten
Diese Nachweise helfen dabei, Eigentum und Schadenhöhe gegenüber Polizei und Versicherung zu belegen.
Was nach einem Diebstahl zu tun ist
Wird ein Fahrrad gestohlen, sollten Betroffene:
- den Diebstahl sofort bei der Polizei melden
- die Versicherung informieren
- alle Unterlagen bereithalten
Taucht das Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, sollte dies der Versicherung zusätzlich mitgeteilt werden.
Die Polizei weist darauf hin, dass schnelle Meldungen die Chancen erhöhen, gestohlene Fahrräder wiederzufinden.