Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde European Securities and Markets Authority (ESMA) spricht sich bei den Nachhaltigkeitsvorgaben unter MiFID II für einen verhältnismäßigen Aufsichtsansatz aus. Hintergrund ist ein neuer Bericht zur sogenannten „Common Supervisory Action“ (CSA) 2024–2025, der sich mit der praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen im Wertpapiervertrieb beschäftigt.
Im Mittelpunkt stehen dabei zentrale Fragen der Anlageberatung: Wie Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden abgefragt werden, wie Finanzprodukte diesen Präferenzen zugeordnet werden und wie Banken sowie Finanzberater nachhaltige Produkte im Zielmarkt definieren sollen.
Die ESMA macht deutlich, dass die Nachhaltigkeitsregeln weiterhin eine hohe Bedeutung haben. Gleichzeitig räumt die Behörde aber ein, dass sich der regulatorische Rahmen derzeit im Umbruch befindet. Viele Vorgaben rund um ESG-Investments, Taxonomie und nachhaltige Finanzprodukte würden aktuell überarbeitet oder konkretisiert.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die European Securities and Markets Authority den nationalen Aufsichtsbehörden, in der Übergangsphase zunächst stärker auf Gespräche und praktische Lösungen zu setzen, anstatt sofort harte Durchsetzungsmaßnahmen in den Vordergrund zu stellen. Nur bei eindeutigen Verstößen oder klaren Fehlberatungen sollen strengere Maßnahmen weiterhin konsequent verfolgt werden.
Für Banken, Vermögensverwalter und Finanzberater ist das ein wichtiges Signal. Viele Institute kämpfen seit Einführung der ESG-Abfragepflichten mit erheblichem Umsetzungsaufwand. Gerade die Zuordnung nachhaltiger Produkte sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten, weil Definitionen und regulatorische Anforderungen komplex und teilweise noch nicht abschließend geklärt sind.
Kritiker bemängeln seit längerem, dass die ESG-Regulierung für Anleger kaum noch überschaubar sei. Verbraucher würden zwar nach Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt, könnten aber oft nur schwer nachvollziehen, welche Produkte tatsächlich nachhaltig investierten und welche lediglich regulatorische Mindestkriterien erfüllten.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht Finanzmarktaufsicht (FMA) kündigte bereits an, die Empfehlung der ESMA bei ihrer Aufsichtspraxis zu berücksichtigen.
Langfristig will die ESMA die Ergebnisse der Aufsichtsprüfung nutzen, um das MiFID-II-Nachhaltigkeitsregelwerk weiterzuentwickeln und zu vereinfachen. Ziel sei eine einheitlichere und effektivere Anwendung der ESG-Vorgaben in Europa.