Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website cmctrading(.)eu. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber dort Finanz- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.
Die unbekannten Betreiber treten unter der Bezeichnung „CMC Trading“ auf und nutzen dabei Namen sowie Namensbestandteile real existierender Unternehmen aus Großbritannien und Deutschland. Durch diese Vorgehensweise wird die tatsächliche Identität verschleiert, sodass für Anlegerinnen und Anleger nicht nachvollziehbar ist, mit wem sie tatsächlich eine Geschäftsbeziehung eingehen.
Zudem behaupten die Betreiber gegenüber potenziellen Kunden, von einer angeblichen „International Financial Market Supervisory Authority“ (Ifinma) autorisiert zu sein. In diesem Zusammenhang stellt die BaFin klar, dass es sich bei den Betreibern der Website ifinma-register(.)com um keine national oder international legitimierte Aufsichtsbehörde handelt.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne diese Zulassung tätig sind.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Genehmigung verfügt, können Verbraucher in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Wichtiger Hinweis:
Bei Anbietern ohne Regulierung besteht ein erhebliches Risiko. Besonders bei verschleierter Identität und zweifelhaften Autorisierungsangaben sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen.