Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website brokereins1(.)com. Nach aktuellen Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an, ohne über die erforderliche behördliche Erlaubnis zu verfügen. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich mit entsprechender Genehmigung der BaFin erbracht werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die ohne diese Zulassung tätig sind.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt, können Verbraucher in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Wichtiger Hinweis:
Anleger sollten bei nicht regulierten Angeboten besondere Vorsicht walten lassen.