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Autohaus Stadtlander GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Stadtlander GmbH hat das Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht am 25. April 2026 um 10:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 66 IN 66/26 geführt. Sitz des Unternehmens ist Beim Umspannwerk 153, 22844 Norderstedt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 19526 KI eingetragen. Geschäftsführer ist Lennart Stadtlander.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca aus Henstedt-Ulzburg bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an: Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft gesichert und vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten und prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Die Autohaus Stadtlander GmbH war im Kfz-Gewerbe tätig. Zum Geschäftsbetrieb eines Autohauses gehören typischerweise der Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Wartungs- und Reparaturleistungen, der Handel mit Ersatzteilen sowie ergänzende Dienstleistungen rund um Mobilität und Fahrzeugfinanzierung.

Das Verfahren befindet sich derzeit in der Prüfungsphase. Ob es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt, ist noch nicht entschieden.

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