Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf für ein Rundschreiben veröffentlicht, um besser zu erklären, wie sogenannte ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien zu verstehen sind.
Dabei geht es vor allem darum, bestehende Regeln verständlicher und einheitlicher anzuwenden. Grundlage sind Vorgaben der European Banking Authority (EBA), die in Deutschland stärker berücksichtigt werden sollen.
Was sind ADC-Risikopositionen?
Der Begriff klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt:
ADC steht für Acquisition, Development and Construction – also Kauf, Entwicklung und Bau von Immobilien.
Gemeint sind damit Kredite, die Banken zum Beispiel vergeben für:
- den Kauf eines Grundstücks
- die Planung und Entwicklung eines Bauprojekts
- den Bau von Wohnungen oder Häusern
Diese Kredite gelten als etwas riskanter, weil oft erst später Geld zurückfließt – etwa wenn die Immobilie fertig gebaut und verkauft ist. Deshalb werden sie in der Capital Requirements Regulation (CRR) als eigene Kategorie behandelt.
Was ändert sich durch das Rundschreiben?
Eigentlich nichts Grundlegendes:
- Es werden keine neuen Regeln eingeführt
- Banken bekommen nur genauere Erklärungen, wie sie die bestehenden Vorschriften anwenden sollen
Das Ziel ist also vor allem mehr Klarheit und einheitliche Entscheidungen bei Banken und Aufsicht – nicht mehr Bürokratie.