Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website bsgate(.)eu. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten – begleitet von einem komplexen Geflecht aus falschen Unternehmensangaben und Identitätsmissbrauch.
Wechselnde Identitäten und falsche Registrierungen
Die Betreiber treten zunächst unter der Bezeichnung „Blackstonegates“ auf, ohne eine klare Rechtsform zu nennen. Später wird der Name „Bsgate Limited“ verwendet, verbunden mit einer angeblichen Registrierung im britischen Unternehmensregister.
Bei genauer Prüfung zeigt sich jedoch:
Die angegebene Registrierungsnummer sowie die genannte Londoner Adresse gehören zur bereits aufgelösten Jotul Capital Limited.
Zusätzlich wird im Impressum ein weiteres Unternehmen genannt: Black Stone Investments LTD. Auch hier besteht nach Angaben der BaFin keinerlei Verbindung zur Website oder den angebotenen Dienstleistungen.
Die Aufsicht geht daher von einem gezielten Identitätsmissbrauch zulasten mehrerer real existierender Unternehmen aus.
Verbindungen zu weiterer Plattform
Im Zuge ihrer Ermittlungen stieß die BaFin zudem auf die Website northwayholdinge(.)com, die dem Auftritt von bsgate(.)eu stark ähnelt. Auch dort werden mutmaßlich unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten.
Als Betreiber wird „Northway Holdings“ genannt. Zwar existiert eine Northway Holdings Limited im britischen Register, doch auch hier sieht die BaFin keine Verbindung zu der Website. Vielmehr wird ebenfalls von Identitätsmissbrauch ausgegangen.
Typisches Betrugsmuster mit System
Der Fall zeigt ein besonders komplexes Vorgehen:
- Nutzung mehrerer Firmennamen und Identitäten,
- Verweis auf reale, aber unbeteiligte Unternehmen,
- Verwendung echter Registrierungsdaten zur Täuschung,
- paralleler Betrieb mehrerer nahezu identischer Plattformen.
Dieses Vorgehen erschwert die Nachverfolgung und erhöht die Glaubwürdigkeit der Angebote für potenzielle Anleger.
Unerlaubte Finanzgeschäfte
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine Genehmigung der BaFin. Diese liegt im vorliegenden Fall nicht vor.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Klare Warnung der Behörden
Die BaFin sowie Strafverfolgungsbehörden raten zu äußerster Vorsicht bei Online-Investments. Besonders kritisch sollten Angebote geprüft werden, die:
- mit internationalen Firmensitzen werben,
- auf angebliche Registrierungen verweisen,
- aber keine eindeutig verifizierbare Zulassung besitzen.
Fazit
Der Fall bsgate(.)eu verdeutlicht eine zunehmend raffinierte Form des Anlagebetrugs: Mehrere Identitäten, echte Firmendaten und parallele Plattformen werden kombiniert, um Vertrauen zu erzeugen.
Für Anleger gilt daher mehr denn je: Nicht der äußere Eindruck zählt – sondern die unabhängige Überprüfung der tatsächlichen Zulassung und Identität des Anbieters.