Im Verfahren 15 IN 1500/24 hat das Amtsgericht Stuttgart am 25. Februar 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der V + V Haus- und Grundbesitz GmbH mangels Masse abgewiesen.
Keine Verfahrenseröffnung mangels Vermögen
Das Gericht stellte fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 InsO). Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbleibt daher.
Die Folgen im Überblick:
- Kein Insolvenzverfahren und damit keine geordnete Gläubigerbefriedigung
- Gläubiger müssen ihre Forderungen individuell durchsetzen
- Die Gesellschaft gilt wirtschaftlich als vermögenslos
Geschäftstätigkeit: Immobilienverwaltung und -besitz
Die V + V Haus- und Grundbesitz GmbH war dem Namen nach im Bereich Immobilienbesitz und -verwaltung tätig. Typische Tätigkeiten solcher Gesellschaften umfassen:
- Erwerb und Halten von Wohn- oder Gewerbeimmobilien
- Verwaltung und Vermietung von Bestandsobjekten
- ggf. Entwicklung oder Verwertung von Immobilien
Gerade kleinere Immobiliengesellschaften geraten unter Druck, wenn Finanzierungskosten steigen oder Mieteinnahmen ausbleiben.
Bedeutung für Gläubiger
Die Abweisung mangels Masse ist ein klares Signal:
- Es sind keine nennenswerten verwertbaren Vermögenswerte vorhanden
- Die Durchsetzung von Forderungen ist meist schwierig
- Eventuelle Ansprüche könnten sich allenfalls gegen Verantwortliche oder Dritte richten
Fazit
Mit dem Beschluss im Verfahren 15 IN 1500/24 endet das Insolvenzantragsverfahren der V + V Haus- und Grundbesitz GmbH ohne Eröffnung. Für Gläubiger bestehen nur noch begrenzte Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen.