Im Verfahren 9 IN 185/25 hat das Amtsgericht Aurich am 07. April 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG aus Emden mangels Masse abgewiesen.
Gericht sieht keine ausreichende Insolvenzmasse
Das Gericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO). In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Entscheidung bedeutet:
- Es erfolgt keine weitere gerichtliche Abwicklung im Insolvenzverfahren
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen
- Die Gesellschaft gilt wirtschaftlich als vermögenslos bzw. nicht verfahrensfähig
Hintergrund zur Gesellschaft
Bei der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren typische Tätigkeit im Bereich:
- Verwaltung von Beteiligungen
- Übernahme von Management- oder Holdingfunktionen
- ggf. Steuerung von verbundenen Unternehmen oder Projekten
liegt.
Die persönlich haftenden Gesellschafter sind:
- Anja Hennig
- Hans-Georg van Detten
Als offene Handelsgesellschaft (oHG) haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Bedeutung der Abweisung
Die Abweisung mangels Masse hat weitreichende Konsequenzen:
- Für Gläubiger bestehen erschwerte Durchsetzungsmöglichkeiten
- Forderungen müssen außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden
- Eine mögliche Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter rückt stärker in den Fokus
In der Praxis wird eine solche Entscheidung häufig als Hinweis darauf gewertet, dass keine nennenswerten verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Fazit
Mit dem Beschluss im Verfahren 9 IN 185/25 endet das Insolvenzantragsverfahren der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG ohne Eröffnung. Für Gläubiger verlagert sich die Anspruchsdurchsetzung nun insbesondere auf die persönlich haftenden Gesellschafter.