Im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 11 IN 40/26 hat das Amtsgericht Verden am 30. März 2026 eine weitere Entscheidung zur Parkstift Osterholz gGmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Lilienthal, eingetragen unter HRB 212982, befindet sich bereits seit dem 27. Februar 2026 in vorläufiger Eigenverwaltung.
Mit dem aktuellen Beschluss wurde die Gesellschaft gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO zusätzlich ermächtigt, sogenannte Masseverbindlichkeiten zu begründen. Diese Entscheidung erweitert den Handlungsspielraum der Geschäftsführung im laufenden Verfahren erheblich. Zu den Geschäftsführern zählen Henrik Schwarz, Torsten Wieting, Prof. Dr. Gerrit Hölzle sowie Dr. Karl Friedrich Curtze.
Die Parkstift Osterholz gGmbH ist im Bereich der stationären Pflege und Betreuung tätig und betreibt eine entsprechende Einrichtung für ältere Menschen. Als gemeinnütziger Träger liegt der Schwerpunkt auf der Versorgung, Pflege und sozialen Betreuung von Senioren, häufig ergänzt durch betreutes Wohnen und weitere Dienstleistungen im Gesundheits und Sozialbereich.
Die vorläufige Eigenverwaltung bedeutet, dass die Geschäftsführung weiterhin im Amt bleibt und das Unternehmen selbst steuert, allerdings unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Durch die nun erteilte Befugnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten kann das Unternehmen notwendige Verträge abschließen und Zahlungsverpflichtungen eingehen, die für den weiteren Betrieb erforderlich sind. Dazu zählen etwa Personalkosten, Lieferantenverträge oder Dienstleistungen.
Diese Maßnahme ist ein typisches Instrument im Rahmen von Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Sie soll sicherstellen, dass der laufende Betrieb stabil weitergeführt werden kann, während parallel eine Restrukturierung vorbereitet wird. Gerade im Pflegebereich ist die Aufrechterhaltung des Betriebs von besonderer Bedeutung, da Versorgungssicherheit für die Bewohner gewährleistet bleiben muss.
Die Entscheidung des Gerichts deutet darauf hin, dass eine Fortführungslösung angestrebt wird. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die Parkstift Osterholz gGmbH im Rahmen der Eigenverwaltung erfolgreich saniert werden kann oder ob weitere Maßnahmen erforderlich werden.