Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1378/25 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 26. März 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AR Projektentwicklung und Consulting GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit gilt das Verfahren gemäß § 26 Abs. 1 InsO als nicht eröffnet, da das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Louis Pasteur Straße 43, ist im Handelsregister unter HRB 113168 eingetragen und wird von Geschäftsführer Jürgen Dieter Backhaus geleitet. Bereits die Abweisung mangels Masse deutet darauf hin, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
Die AR Projektentwicklung und Consulting GmbH war dem Namen nach im Bereich Projektentwicklung und Unternehmensberatung tätig. Solche Gesellschaften übernehmen typischerweise die Planung, Steuerung und Umsetzung von Immobilien oder Infrastrukturprojekten sowie beratende Leistungen für Unternehmen, etwa in den Bereichen Strategie, Finanzierung oder Organisation.
Die Abweisung mangels Masse hat weitreichende Folgen. Gläubiger müssen in der Regel davon ausgehen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können. Gleichzeitig erfolgt häufig die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
Fälle dieser Art sind im Bereich projektbezogener Gesellschaften nicht ungewöhnlich. Unternehmen, die stark von einzelnen Projekten oder Finanzierungsstrukturen abhängig sind, geraten bei ausbleibenden Einnahmen oder gescheiterten Vorhaben schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts ist das Verfahren formal abgeschlossen, ohne dass es zu einer regulären Insolvenzabwicklung kommt.