Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

923 VRs 831 Js 24197/​24

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Sebastian Beker
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Hildburghausen vom 18.12.2025, Az: 2 Ds 831 Js 24197/​24, rechtskräftig seit 17.01.2026
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 15.004,95 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt Ihr Schaden: 16.684,95 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte eröffnete am 04.07.2024 ein Konto bei der Postbank als Niederlassung der Deutsche Bank AG mit der IBAN: DE19 7957 0364 0066 0332 00 und stellte dieses schon ab dem Folgetag zur Sammlung und Weiterleitung von aus Betrugstaten unbekannter Täter herrührender Gelder zur Verfügung. Der Beschuldigte vereinnahmte auf diese Weise im Zeitraum 05.07.2024 bis einschließlich 10.07.2024 insgesamt 16.684,95 EUR durch zahlreiche Gutschriften unterschiedlicher Privatpersonen mit Verwendungszwecken wie „Staubsauger“ oder „Smartwatch“.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 15.004,95 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Aachen

Next Post

DEC Immobiliengesellschaft mbH: Immobilienfirma mit Insolvenzbezug im Unternehmensnetzwerk