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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit alijz(.)com, der App „alijzspro“ und WhatsApp-Gruppen
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BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit alijz(.)com, der App „alijzspro“ und WhatsApp-Gruppen

paulracko (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf der Website alijz(.)com, der App „alijzspro“ sowie vor entsprechenden Aktivitäten in WhatsApp-Gruppen. Nach Angaben der Aufsicht treten die Betreiber dabei unter dem Namen der AL Konzept GmbH & Co. KG auf und werben für angebliche Investitionsmöglichkeiten.

Nach bisherigen Erkenntnissen werden Nutzerinnen und Nutzer in den WhatsApp-Gruppen gezielt angesprochen und dazu aufgefordert, eine App herunterzuladen und darüber in verschiedene Finanzinstrumente zu investieren. Häufig wird dabei mit vermeintlich hohen Renditen oder angeblichen Insiderinformationen geworben, um Vertrauen aufzubauen und Anleger zur Einzahlung von Geld zu bewegen. Die BaFin sieht Hinweise darauf, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Besonders kritisch bewertet die Finanzaufsicht, dass dabei der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens genutzt wird. Entgegen der Darstellung der Anbieter besteht kein Zusammenhang mit der AL Konzept GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald. Das Unternehmen steht nach Angaben der BaFin in keinerlei Verbindung mit der Website alijz(.)com, der App „alijzspro“ oder den entsprechenden WhatsApp-Gruppen. In diesem Fall liegt ein Identitätsmissbrauch vor, bei dem der Name eines seriösen Unternehmens verwendet wird, um Seriosität vorzutäuschen.

Solche Vorgehensweisen sind im Bereich des Online-Anlagebetrugs nicht ungewöhnlich. Betrüger nutzen häufig bekannte oder existierende Firmennamen, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu erzeugen. Gleichzeitig werden Kommunikationskanäle wie Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder Trading-Apps eingesetzt, um Verbraucher direkt anzusprechen und zu schnellen Investitionsentscheidungen zu drängen.

Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern daher, bei unaufgeforderten Anlageangeboten im Internet oder über Messenger-Dienste besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor einer Investition sollte immer geprüft werden, ob der Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis der Aufsichtsbehörde verfügt. Auch ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin kann helfen, die Seriosität eines Anbieters zu überprüfen.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Danach darf die BaFin die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Unternehmen unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Geld investiert haben oder Kontakt zu den Betreibern hatten, sollten besonders vorsichtig sein und keine weiteren Zahlungen leisten. Zudem kann es sinnvoll sein, den Vorfall bei der Polizei zu melden und rechtlichen Rat einzuholen.

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