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Verbraucherzentrale warnt: Abo-Falle bei Nahrungsergänzungsmitteln und Inkasso-Druck

Momentmal (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt derzeit vor einer neuen Betrugsmasche rund um Nahrungsergänzungsmittel. Betroffen sind vor allem ältere Menschen in Ostsachsen, die überraschend Post mit angeblichen Rechnungen für Abonnements erhalten, die sie nach eigener Aussage nie abgeschlossen haben.

Hinter den Forderungen stehen laut Verbraucherzentrale die Unternehmen Naturnah und 2N-Naturprodukte GmbH. Betroffene erhalten zunächst eine Lieferung von Nahrungsergänzungsmitteln zusammen mit einer Rechnung für ein angebliches Jahresabo. Nur wenige Tage später folgt bereits ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das die Zahlung verlangt.

Besonders problematisch: Selbst wenn die Verbraucher der Forderung widersprechen, hören die Mahnungen nicht auf. Stattdessen werden weitere Schreiben verschickt oder die Forderung an ein zweites Inkassounternehmen weitergegeben. Die Verbraucherzentrale spricht deshalb von einem sogenannten Inkasso-Karussell, das darauf abzielt, Betroffene unter Druck zu setzen.

Zunächst fordert das Inkassounternehmen Quatripay GmbH den angeblichen Jahresbeitrag ein. Wird der Anspruch bestritten, folgen weitere Mahnungen und Angebote zur Ratenzahlung. Wer darauf eingeht, riskiert laut Verbraucherschützern, dass dies als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

In einigen Fällen wird die Forderung anschließend an ein weiteres Inkassounternehmen, Media Finanz, übergeben, das zusätzliche Gebühren verlangt. Nachweise über einen tatsächlichen Vertrag, eine Vollmacht oder eine rechtmäßige Forderungsübertragung werden laut Verbraucherzentrale jedoch häufig nicht vorgelegt.

Rechtlich ist die Situation klar: Inkassokosten dürfen nur verlangt werden, wenn eine berechtigte Hauptforderung besteht und sich Verbraucher tatsächlich im Zahlungsverzug befinden. Fehlt ein wirksamer Vertrag oder eine ordnungsgemäße Mahnung, besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlung.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen daher, keine Zahlungen zu leisten, solange die Forderung nicht eindeutig nachgewiesen ist. Stattdessen sollten sie der Forderung schriftlich widersprechen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Ein aktueller Fall zeigt, dass sich Widerstand lohnen kann: Nachdem die Verbraucherzentrale eingeschaltet wurde, stellte eines der beteiligten Inkassounternehmen seine Forderung ein. Experten empfehlen deshalb, bei zweifelhaften Rechnungen frühzeitig Hilfe bei einer Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung zu suchen.

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