Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher eindringlich vor Festgeldangeboten, die über die E-Mail-Adresse info[at]lgimeu(.)com verbreitet werden. Nach Angaben der Finanzaufsicht handelt es sich dabei um ein unerlaubtes Angebot von Bankgeschäften – die dahinterstehenden Anbieter verfügen über keinerlei Zulassung.
Besonders brisant: Die Täter erwecken den Eindruck, im Namen der renommierten LGIM Managers (Europe) Limited zu handeln. Tatsächlich besteht keinerlei Verbindung zu dem Unternehmen. Nach Einschätzung der BaFin liegt ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl vor.
Kein Bezug zum echten Unternehmen
Kriminelle nutzen in diesem Fall den Namen eines etablierten Finanzdienstleisters, um Vertrauen zu schaffen und Anleger zu täuschen. Solche sogenannten „Impersonation“-Fälle nehmen seit Jahren zu. Verbraucher sollen durch professionell wirkende E-Mails und vermeintlich attraktive Festgeldzinsen zur Überweisung größerer Geldbeträge bewegt werden.
Die BaFin stellt ausdrücklich klar:
Die Angebote stammen nicht von der LGIM Managers (Europe) Limited.
Unerlaubte Bankgeschäfte
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Diese Zulassungspflicht dient dem Schutz der Anleger.
Im vorliegenden Fall verfügen die unbekannten Anbieter nicht über eine solche Erlaubnis. Entsprechend handelt es sich um ein unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Vorschrift erlaubt es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit über nicht zugelassene Anbieter zu informieren.
Wie Verbraucher sich schützen können
Anleger sollten bei unerwarteten Finanzangeboten per E-Mail grundsätzlich misstrauisch sein. Besonders dann, wenn:
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hohe oder ungewöhnlich attraktive Zinsen versprochen werden
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Zeitdruck aufgebaut wird
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die Kommunikation ausschließlich digital erfolgt
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eine Überweisung auf ausländische Konten verlangt wird
Vor einer Investition empfiehlt es sich, die Zulassung eines Unternehmens in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin zu überprüfen. Dort kann eingesehen werden, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Genehmigung verfügt.
Wachsamkeit bleibt entscheidend
Der Fall zeigt erneut, wie professionell Identitätsdiebstahl im Finanzbereich inzwischen organisiert ist. Für Verbraucher wird es dadurch zunehmend schwieriger, echte von gefälschten Angeboten zu unterscheiden.
Die BaFin appelliert daher an Anleger, Angebote sorgfältig zu prüfen und im Zweifel keine Zahlungen zu leisten. Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Der Schutz vor Finanzbetrug beginnt mit gesunder Skepsis – gerade bei scheinbar sicheren und lukrativen Festgeldversprechen.