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Stillstand auf dem Weg zur Arbeit: Was Beschäftigte und Schüler beim bundesweiten ÖPNV-Streik dürfen – und was nicht

geralt (CC0), Pixabay

Der öffentliche Nahverkehr wird heute bundesweit durch Warnstreiks weitgehend lahmgelegt. Die Gewerkschaft ver.di hat Beschäftigte kommunaler Verkehrsbetriebe zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen bleiben vielerorts in den Depots – mit spürbaren Folgen für Millionen Pendlerinnen und Pendler sowie für Schülerinnen und Schüler. Doch bedeutet der Streik automatisch, dass man zu Hause bleiben darf?

Welche Verkehrsmittel sind bundesweit betroffen?

Gestreikt wird in erster Linie bei kommunalen Verkehrsbetrieben. Betroffen sind damit vor allem:

  • Stadtbusse

  • Straßen- und Trambahnen

  • U-Bahnen

Nicht bestreikt werden in der Regel S-Bahnen und Regionalzüge, da sie zur Deutsche Bahn gehören. Ebenfalls häufig ausgenommen sind Buslinien privater Betreiber, die im Auftrag von Kommunen fahren. Welche Verbindungen tatsächlich verkehren, unterscheidet sich stark von Stadt zu Stadt.

Wie lange dauert der Streik?

Der Warnstreik ist ganztägig angesetzt und beginnt vielerorts bereits in den frühen Morgenstunden mit Betriebsbeginn. Fahrgäste müssen daher über den gesamten Tag hinweg mit erheblichen Einschränkungen rechnen. In einigen Städten gibt es Notfahrpläne, in anderen kommt der ÖPNV nahezu vollständig zum Erliegen.

Arbeit: Kein automatisches Recht auf Zuhausebleiben

Für Beschäftigte gilt bundesweit eine klare arbeitsrechtliche Linie: Ein Streik im öffentlichen Nahverkehr begründet keinen Anspruch auf Homeoffice oder arbeitsfreies Fernbleiben. Juristisch handelt es sich um das sogenannte „Wegerisiko“. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen – unabhängig davon, ob Busse oder Bahnen fahren.

Der Streik wird rechtlich ähnlich behandelt wie extreme Wetterlagen oder Verkehrsstörungen. Wer wegen ausgefallener Verkehrsmittel nicht zur Arbeit kommt, riskiert, dass für die ausgefallene Arbeitszeit kein Gehalt gezahlt wird. Abmahnungen oder andere Konsequenzen sind zwar eine Einzelfallfrage, grundsätzlich aber nicht ausgeschlossen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sind verpflichtet,

  • sich frühzeitig um zumutbare Alternativen zu kümmern, etwa Auto, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder – wenn vorhanden – Bahnverbindungen außerhalb des kommunalen Netzes,

  • den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, wenn absehbar ist, dass es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt,

  • bestehende Homeoffice-Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls individuell abzusprechen.

Ob Homeoffice möglich ist, hängt allein von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder einer Kulanzentscheidung des Arbeitgebers ab – nicht vom Streik selbst.

Was gilt für Schülerinnen und Schüler?

Auch für den Schulbereich gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, jedoch ähnliche Grundsätze. In vielen Bundesländern findet der Unterricht regulär statt. Können Schülerinnen und Schüler den Schulweg wegen ausfallender Busse oder Bahnen nachweislich nicht bewältigen und stehen keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung, dürfen sie in der Regel ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben.

Voraussetzung ist fast immer, dass die Schule umgehend informiert wird. In Einzelfällen können Schulen Leistungsnachweise verschieben oder Distanzunterricht anbieten, insbesondere bei größeren Ausfällen im Schülerverkehr.

Für Berufsschüler gilt häufig eine Sonderregel: Fällt der Unterricht aus, müssen sie – soweit möglich – stattdessen im Ausbildungsbetrieb erscheinen.

Regionale Unterschiede bleiben entscheidend

Wie stark der Streik den Alltag tatsächlich beeinträchtigt, hängt stark vom jeweiligen Ort ab. In einigen Großstädten stehen U-Bahnen und Trams vollständig still, während anderswo zumindest eingeschränkte Busverkehre oder private Ersatzangebote verfügbar sind. Fahrgäste sollten sich deshalb unbedingt bei Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden oder auf kommunalen Internetseiten informieren.

Warum wird gestreikt?

Hintergrund der Warnstreiks sind laufende Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern. ver.di fordert unter anderem bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Wochenarbeitszeiten sowie höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeit. Ziel der Streiks ist es, den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen.

Fazit

Der ÖPNV-Streik sorgt bundesweit für massive Einschränkungen, entbindet Beschäftigte aber nicht automatisch von ihrer Arbeitspflicht. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig Alternativen prüfen und das Gespräch mit Arbeitgeber oder Schule suchen. Der Streik zeigt einmal mehr, wie abhängig Alltag und Wirtschaft vom öffentlichen Nahverkehr sind – und wie schnell dessen Ausfall rechtliche und praktische Fragen aufwirft.

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