Redaktion: Herr Linnemann, die BaFin warnt aktuell vor der Website parex-am.com und spricht von einem möglichen Identitätsdiebstahl. Was ist aus Ihrer Sicht der rechtliche Hintergrund dieser Warnung?
RA Niklas Linnemann: Die BaFin hat hier sehr deutlich gemacht, dass es sich um ein mutmaßlich unerlaubtes Geschäftsmodell handelt. Die Betreiber von parex-am.com bieten offenbar Finanz- und Kryptodienstleistungen an, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Darüber hinaus wird der Eindruck erweckt, die Firma sei bei der BaFin registriert – was laut BaFin nicht der Fall ist. Das deutet klar auf einen Identitätsmissbrauch der tatsächlich registrierten Gesellschaft Parex Asset Management IPAS hin.
Redaktion: Was bedeutet das für potenzielle Anleger?
RA Linnemann: Anleger sollten höchste Vorsicht walten lassen. Wenn ein Unternehmen Finanzdienstleistungen anbietet, aber nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin auftaucht, ist das ein deutliches Warnsignal. Es besteht das Risiko, dass Anleger auf betrügerische Angebote hereinfallen und ihr investiertes Kapital verlieren – mit kaum einer Chance, es zurückzuerhalten.
Redaktion: Wie kommt es zu solchen Fällen von Identitätsdiebstahl im Finanzbereich?
RA Linnemann: Betrüger nutzen gezielt den guten Ruf real existierender Unternehmen, um Vertrauen zu erschleichen. Sie kopieren Namen, Logos oder sogar Registrierungsnummern und erstellen damit täuschend echte Websites. Solche „Fake-Firmen“ lassen sich auf den ersten Blick oft nicht von seriösen Anbietern unterscheiden. Das macht es für Verbraucher so gefährlich.
Redaktion: Was raten Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern, um sich zu schützen?
RA Linnemann: Mein wichtigster Rat: Misstrauen ist gesund. Recherchieren Sie jedes Unternehmen gründlich, bevor Sie Geld investieren. Nutzen Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin, prüfen Sie Impressum, Geschäftsadresse, und vergleichen Sie mit offiziellen Quellen. Bei kleinsten Unstimmigkeiten: Finger weg. Und wenn es um große Summen geht, ziehen Sie einen unabhängigen Berater oder Juristen hinzu.
Redaktion: Welche rechtlichen Schritte können Betroffene ergreifen, wenn sie bereits investiert haben?
RA Linnemann: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige erstatten – entweder bei der Polizei oder direkt über die Onlinewache. Zudem ist es wichtig, alle Unterlagen, E-Mails und Zahlungsnachweise zu sichern. Parallel dazu kann ein Fachanwalt prüfen, ob es zivilrechtliche Schritte gibt, etwa gegen Zahlungsdienstleister oder Mittelsmänner. Allerdings ist es leider oft schwierig, das Geld zurückzuholen, da die Täter meist im Ausland agieren.
Redaktion: Was sagen Sie zur Rolle der BaFin in solchen Fällen?
RA Linnemann: Die BaFin warnt sehr regelmäßig vor dubiosen Anbietern und erfüllt damit eine wichtige Verbraucherschutzfunktion. Dennoch sollten Verbraucher sich bewusst sein, dass die BaFin keine Einzelverfahren führt oder Schadenersatz durchsetzt. Sie kann nur warnen – handeln müssen die Betroffenen selbst, am besten mit juristischer Unterstützung.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Linnemann.
RA Niklas Linnemann: Sehr gerne.