Eisige Temperaturen und Schneefälle bringen nicht nur Verkehrsprobleme, sondern auch rechtliche Fallstricke mit sich. Rechtsanwalt Mario Pohl warnt vor typischen Fehlern im Winterverkehr – und erklärt, wie Autofahrer Bußgelder vermeiden können:
❄️ Auto freikratzen – aber richtig!
Wer nur ein Guckloch freikratzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – bei Gefährdung anderer sogar mehr. Alle Scheiben, Spiegel und das Kennzeichen müssen vollständig eisfrei sein.
🧊 Motor warmlaufen lassen? Verboten!
Auch bei klirrender Kälte ist das Warmlaufenlassen des Motors nicht erlaubt – es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro. Zudem belastet es Umwelt und Motor.
🚗 Winterreifenpflicht beachten
Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S- oder Schneeflockensymbol Pflicht. Wer dagegen verstößt, zahlt 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg – bei Behinderung anderer sogar 80 Euro.
🔦 Beleuchtung und Kennzeichen
Verunreinigte oder schneebedeckte Scheinwerfer und Nummernschilder sind ein häufiger Verstoß. Das kann 10 bis 20 Euro kosten – auch bei Tag.
🪟 Dach freiräumen – Dachlawine vermeiden!
Lose Schneeplatten oder Eisschollen auf dem Autodach stellen eine Gefahr dar. Wenn sie auf die Straße oder andere Fahrzeuge rutschen, droht ein Bußgeld und Schadenersatz.
🅿️ Parken bei Schneefall
Autofahrer sollten beim Parken daran denken: Wer Räum- oder Streufahrzeuge behindert oder bei Schneemassen unklar parkt, riskiert ein Knöllchen – und unter Umständen sogar das Abschleppen.
🧤 Arbeitnehmer – zu Hause bleiben bei Schnee?
Auch bei Unwetter gilt: Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Wer es wegen Schnee und Glätte nicht rechtzeitig zur Arbeit schafft, bekommt keine Lohnfortzahlung für die Verspätung – es sei denn, der Arbeitgeber bietet Homeoffice an oder trifft eine Sonderregelung.
Fazit: Wer im Winter unterwegs ist, sollte sich nicht nur auf das Wetter einstellen, sondern auch auf die Rechtslage – sonst kann es teuer werden.