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EU-Lieferkettengesetz deutlich abgeschwächt – Kompromiss sorgt für Kritik

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Europäische Union hat sich in einem lang umkämpften Gesetzesvorhaben bewegt, doch das Ergebnis fällt deutlich geringer aus als zunächst geplant: Das geplante EU-Lieferkettengesetz soll nur in stark abgeschwächter Form umgesetzt werden. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht auf einen Kompromiss, der zahlreiche ursprüngliche Ambitionen aufweicht.

Nur noch große Konzerne betroffen

Nach dem neuen Vorschlag sollen die Regeln künftig nur für Unternehmen gelten, die:

  • mehr als 5.000 Beschäftigte haben

  • und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen

Damit wären europaweit deutlich weniger Firmen umfasst als ursprünglich vorgesehen – denn frühere Entwürfe sahen deutlich niedrigere Schwellenwerte vor und hätten auch viele mittelständische Unternehmen verpflichtet.

Ziel des Gesetzes bleibt zwar, Unternehmen stärker für Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten verantwortlich zu machen. Doch der neue Zuschnitt reduziert die Reichweite erheblich.

Kein Klagerecht mehr für Betroffene

Ein besonders umstrittener Punkt:
Menschen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten werden, sollen nach aktuellem Stand nicht selbst vor europäischen Gerichten klagen können.

Damit entfällt ein zentrales Element, das viele Menschenrechtsorganisationen ursprünglich als Durchbruch gefeiert hatten. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz ohne ein solches Klagerecht an Wirkung verliere und Betroffene weiterhin auf oft schwache Rechtssysteme in Drittstaaten angewiesen seien.

Kompromiss unter politischem Druck

Der Weg zum Kompromiss war holprig. Besonders einige Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Italien und Frankreich – hatten Vorbehalte gegen eine zu umfassende Regulierung geäußert. Industrieverbände warnten vor:

  • hoher Bürokratiebelastung,

  • Wettbewerbsnachteilen gegenüber Drittstaaten,

  • und wirtschaftlichen Risiken für kleinere und mittlere Unternehmen.

Befürworter des Gesetzes argumentierten dagegen, dass Mindeststandards in Lieferketten nötig seien, um Ausbeutung, Kinderarbeit und ökologische Schäden einzudämmen.

Der nun gefundene Kompromiss ist daher das Ergebnis intensiven politischen Ringens – aber auch ein deutlicher Rückschritt gegenüber der ursprünglichen Vision.

Nächste Schritte: Formale Zustimmung steht noch aus

Bevor das Lieferkettengesetz endgültig in Kraft treten kann, müssen:

  • das EU-Parlament,

  • sowie die Mitgliedstaaten im Rat

dem Kompromiss formal zustimmen. Angesichts der zuvor gezeigten Meinungsunterschiede gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich, aber nicht völlig sicher.

Reaktionen: Enttäuschung bei NGOs, Erleichterung bei Teilen der Wirtschaft

Menschenrechts- und Umweltorganisationen kritisieren die Abschwächungen scharf. Sie sprechen von einem „verwässerten Gesetz“, das hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft weit zurückbleibe und kaum Fortschritte für Betroffene garantiere.

Unternehmerverbände hingegen begrüßen die höheren Schwellenwerte. Viele Mittelständler hatten befürchtet, durch ein strenges Gesetz zu stark belastet zu werden.

Fazit: Ein Gesetz – aber mit stark reduzierter Wirkung

Mit dem Kompromiss existiert weiterhin ein EU-weites Lieferkettengesetz, doch es betrifft nur die größten Konzerne Europas und bietet Opfern von Menschenrechtsverletzungen kaum neue rechtliche Möglichkeiten. Die EU sendet damit zwar ein Signal für mehr Verantwortung in globalen Lieferketten – doch die ursprünglich angestrebte Transformation bleibt aus.

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