Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow rückt heute eine entscheidende Frage in den Mittelpunkt: Darf die tatverdächtige Frau weiter in Untersuchungshaft bleiben – oder muss sie freigelassen werden, weil die Beweislage nicht ausreicht?
Das Amtsgericht Rostock prüft am Mittwoch den Haftbefehl, nachdem die Verteidigung eine Überprüfung beantragt hatte. Die Entscheidung könnte das gesamte weitere Verfahren prägen – und sie sorgt bereits jetzt für Diskussionen über die richtige Balance zwischen Opferschutz und rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Verteidigung: „Nur Indizien – keine Grundlage für Haft“
Der Anwalt der Beschuldigten, Andreas Ohm, argumentiert, die Haft sei nicht länger zu rechtfertigen. Er stellt die bisherige Ermittlungsarbeit offen infrage.
Sein Kernargument:
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Es gebe keine direkten Beweise, die seine Mandantin eindeutig belasten.
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Die Staatsanwaltschaft stütze sich ausschließlich auf Indizien – also auf Umstände, aus denen man nur mittelbar eine Täterschaft ableiten könne.
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Ohne konkreten Tatnachweis dürfe die Untersuchungshaft nicht weiter bestehen.
Ohm betont zudem, seine Mandantin würde kooperieren, sei nicht fluchtgefährdet und es gebe keine Hinweise, dass sie Beweismaterial manipulieren könnte. Er fordert daher ihre sofortige Entlassung.
Staatsanwaltschaft widerspricht entschieden
Die Staatsanwaltschaft vertritt eine völlig andere Einschätzung. Sie betont, dass die bisherigen Ermittlungen den Tatverdacht nicht abgeschwächt, sondern bestätigt hätten.
Ihre Argumentationslinie:
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Die Indizien seien zahlreich und belastend.
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Der Verdacht sei weiterhin dringend genug, um die Haft aufrechtzuerhalten.
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Die Gefahr, dass die Beschuldigte außerhalb der Haft Einfluss auf mögliche Zeugen oder Beweise nehmen könnte, sei nicht auszuschließen.
Zudem weist die Behörde darauf hin:
Auch ein Indizienbeweis kann im deutschen Strafrecht für eine Verurteilung ausreichen – vorausgesetzt, die Gesamtschau der Indizien lässt keinen vernünftigen Zweifel mehr zu.
Der Fall selbst – ein verschwindender Junge, eine tote Auffindesituation, viele Fragen
Fabian verschwand am 10. Oktober aus der Wohnung seiner Mutter. Die mutmaßliche Täterin – eine Bekannte der Familie – gab an, den Jungen vier Tage später tot aufgefunden zu haben.
Doch viele Details sind unklar:
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Wo hielt sich der Junge in den entscheidenden Stunden und Tagen auf?
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Wie kam er zu Tode?
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Und warum tauchte die Beschuldigte plötzlich mit der Information auf, Fabian gefunden zu haben?
Die Ermittler halten sich zu konkreten Spuren derzeit bedeckt – auch das sorgt für Spannung im Verfahren.
Rechtslage: Untersuchungshaft als schärfste Maßnahme des Ermittlungsverfahrens
Untersuchungshaft ist im deutschen Recht ein schwerer Eingriff und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig:
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dringender Tatverdacht
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sowie mindestens ein Haftgrund:
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Fluchtgefahr
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Verdunkelungsgefahr (Einflussnahme auf Beweise/Zeugen)
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oder Wiederholungsgefahr
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Der Verteidiger argumentiert, keiner dieser Gründe liege in ausreichendem Maße vor. Die Staatsanwaltschaft widerspricht.
Was die Entscheidung bedeutet – egal wie sie ausfällt
Wenn die Haft bestehen bleibt:
Das Gericht hält die Indizienlage für belastbar genug, um die Freiheit der Beschuldigten weiter einzuschränken. Dies könnte bedeuten, dass die Ermittlungen kurz vor einer möglichen Anklage stehen.
Wenn der Haftbefehl aufgehoben wird:
Die Frau bleibt zunächst auf freiem Fuß. Das bedeutet aber keine Entlastung und keine Aussage über Schuld oder Unschuld. Strafverfahren gehen regelmäßig auch ohne Untersuchungshaft weiter.
Zwischen öffentlichem Druck und rechtsstaatlicher Neutralität
Der Fall berührt viele Menschen – ein getötetes Kind, widersprüchliche Aussagen, ein unvollständiges Bild der Ereignisse.
Doch gerade deshalb steht das Gericht heute vor einer schwierigen Aufgabe:
Die emotional aufgeladene Lage darf nicht den rechtsstaatlichen Maßstab verzerren, nach dem Untersuchungshaft nur das letzte Mittel sein darf.
Eine Entscheidung wird im Laufe des Tages erwartet.