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FMA meldet: Konzession der Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen nach Fusion erloschen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat bekanntgegeben, dass die Konzession der Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen erloschen ist. Hintergrund ist ihre Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Attergau eGen, die am 21. Oktober 2025 durch die Eintragung ins Firmenbuch rechtswirksam wurde.

Mit diesem Schritt wurde die Neukirchner Bank vollständig in das übernehmende Institut integriert, womit ihre eigenständige Zulassung zur Erbringung von Bankgeschäften entfällt.

Bedeutung für den Markt

Solche Konzessionserlöschungen sind ein regulärer Vorgang im Zuge von organisatorischen Zusammenschlüssen.
Mit der Veröffentlichung stellt die FMA Transparenz her – sie zeigt auf, welches Institut künftig rechtlich berechtigt ist, Bankgeschäfte fortzuführen und welche Bank nicht mehr als eigenes Lizenzinstitut besteht.

 

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Mitteilung:

Konzessionserlöschung der Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Konzessionsänderung

Die Konzession der Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen ist aufgrund der Eintragung der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Attergau eGen in das Firmenbuch am 21. Oktober 2025 erloschen.

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