Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine umfassende Warnung vor mehreren dubiosen Finanzangeboten ausgesprochen, die derzeit über WhatsApp-Gruppen, die App MCG-KI sowie die Website mcgki.com verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der dringende Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne jede erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Fragwürdige WhatsApp-Gruppen als Lockmittel
Die BaFin nennt konkret Gruppen wie
-
„A32Finanzielle Freiheit“,
-
„C66 Technische Austauschgruppe für Investoren“,
-
„Kapitalstrategien Akademie94“.
In diesen Gruppen werden angeblich hochprofitable Strategien und exklusive Anlagetipps versprochen. Als Leiter wird ein „Professor Klaus Peter Hartwig“ angegeben. Die BaFin stellt jedoch klar:
Über diese Person ist der Aufsicht nichts bekannt.
Die Identität scheint frei erfunden oder vorsätzlich falsch angegeben zu sein – ein klassisches Warnsignal für betrügerische Online-Angebote.
Verweis auf App und Website – ohne jede Legitimation
In den Gruppen werden Teilnehmer aufgefordert, die App MCG-KI herunterzuladen. Darüber hinaus verweisen die Betreiber auf die Website mcgki.com, die angeblich von der Midland Capital Limited bzw. der Midland Capital GmbH betrieben werde.
Doch auch hier entlarvt die BaFin erhebliche Unstimmigkeiten:
-
Eine Midland Capital GmbH existiert nicht im deutschen Handelsregister.
-
Auch angebliche Registrierungen und Lizenzen, die auf der Website aufgeführt sind, lassen sich nicht bestätigen.
-
Die gesamte Unternehmensdarstellung ist nicht überprüfbar und offenbar frei erfunden.
Falsche Behauptung über BaFin-Lizenzantrag
Gegenüber potenziellen Kundinnen und Kunden wird zudem behauptet, der Betreiber habe einen „ID-Antrag“ bei der BaFin gestellt, also einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz.
Die BaFin widerspricht deutlich:
Ein solcher Antrag existiert nicht.
Die Aussage ist eine nachweisliche Falschaussage, die dazu dient, Vertrauen zu erschleichen und Anleger zu Investitionen zu bewegen.
Rechtliche Grundlage und Pflichten
In Deutschland gilt eindeutig:
Wer Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine gültige BaFin-Erlaubnis.
Die aktuelle Warnung beruht auf
-
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und
-
§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMAuG).
Diese Bestimmungen ermöglichen es der BaFin, frühzeitig die Öffentlichkeit über unerlaubte und potenziell gefährliche Geschäftsmodelle zu informieren.
Wie sich Anleger schützen können
Die BaFin rät eindringlich:
-
Keine Teilnahme in den genannten WhatsApp-Gruppen.
-
Keine Installation der App MCG-KI.
-
Kein Besuch oder Nutzung der Website mcgki.com.
-
Keine Einzahlungen, keine Übermittlung persönlicher Daten oder Dokumente.
-
Bei bereits erfolgten Zahlungen:
-
sofort die eigene Bank kontaktieren,
-
mögliche Rückbuchungen prüfen,
-
Anzeige bei der Polizei erstatten.
-
Ob ein Anbieter tatsächlich eine BaFin-Zulassung besitzt, kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Fazit
Die Warnung der BaFin zeigt erneut, wie professionell und geschickt betrügerische Anbieter inzwischen vorgehen – von erfundenen Professorentiteln über gefälschte Unternehmensstrukturen bis hin zu falschen Angaben über angebliche Lizenzanträge. Anleger sollten daher höchste Vorsicht walten lassen und Angebote, die über Messenger-Dienste oder unbekannte Apps verbreitet werden, grundsätzlich kritisch hinterfragen.