Bei der Immobilienbeteiligung ProReal Deutschland 7 GmbH deutet sich ein möglicher teilweiser Zahlungsausfall gegenüber Anlegern an. Die Finanzaufsicht BaFin hat – wie gesetzlich vorgeschrieben – eine entsprechende Mitteilung gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht.
Hintergrund ist eine drastische Abwertung der zentralen Forderung der Emittentin:
Die Gesellschaft musste im Jahresabschluss 2023 ihre gegenüber der Darlehensnehmerin bestehende Forderung über 107,79 Mio. Euro um satte 80,19 Mio. Euro nach unten korrigieren. Der Grund: das handelsrechtliche Niederstwertprinzip, das bei erkennbaren Risiken eine verpflichtende Wertberichtigung verlangt.
Damit stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft ihren Anlegern die investierten Gelder vollständig zurückzahlen kann – oder ob ein realer Verlust eintritt. Laut BaFin hängt die zukünftige Rückzahlungsfähigkeit ausschließlich von der Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin ab. Konkret bedeutet dies:
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Solange die Darlehensnehmerin finanziell unter Druck steht,
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bleibt unklar, ob die Vermögensanlage fristgerecht oder überhaupt vollständig zurückgeführt werden kann.
Die BaFin weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass sie keine inhaltliche Prüfung der gemeldeten Tatsachen vornimmt. Die Mitteilung ist also kein Urteil über die wirtschaftliche Lage – sondern ein Hinweis, dass Anleger die Situation genau beobachten sollten.
Für Investoren bedeutet die Meldung vor allem eines:
Die Rückzahlung der ProReal-Deutschland-7-Anlage ist unsicher, und ein teilweiser Verlust kann nicht ausgeschlossen werden.