Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat eine Sanktion gegen die Standard in Gold LTD verhängt. Die in London ansässige Gesellschaft (Firmennummer 14175220, Adresse: 20–22 Wenlock Road, N1 7GU, England) ist Betreiberin der Website standardingold.com und über die E-Mail office@standardingold.com erreichbar.
Die Aufsicht teilte im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich vom 13. November 2025 mit, dass dem Unternehmen mit Bescheid vom 15. Oktober 2025 ausdrücklich aufgetragen wurde, das öffentliche Angebot des vermögenswertreferenzierten Token „SOLID“ zu unterlassen.
Grundlage der Maßnahme sind Verstöße gegen zentrale Vorschriften der europäischen Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCA“ – Markets in Crypto-Assets) sowie deren österreichische Umsetzung im MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG). Konkret handelt es sich um einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 der EU-Verordnung in Verbindung mit § 11 Z 2 MiCA-VVG sowie § 22d Abs. 1 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG).
Die FMA weist darauf hin, dass sie gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 FMABG berechtigt ist, den Namen des sanktionierten Unternehmens sowie den Inhalt der Maßnahme öffentlich zu machen, wenn Sanktionen aufgrund bestimmter MiCA-Bestimmungen verhängt wurden.
Mit der Untersagung des öffentlichen Angebots des Tokens „SOLID“ setzt die FMA ein deutliches Zeichen: Vermögenswertreferenzierte Token unterliegen strengen Anforderungen, und Anbieter, die diese missachten oder ohne erforderliche Zulassungen agieren, müssen mit klaren regulatorischen Folgen rechnen.
Die Maßnahme unterstreicht zugleich, dass mit Inkrafttreten der MiCA-Regulierung eine neue Ära der europaweiten Aufsicht über Kryptowerte begonnen hat – und die Behörden entschlossen sind, Anlegerschutz und Marktintegrität in diesem schnell wachsenden Sektor sicherzustellen.
Hier die Original-FMA-Österreich-Mitteilung:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Standard in Gold LTD wegen Verletzung gegen Bestimmungen zum öffentlichen Angebot vermögenswertreferenzierter Token
- Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen unter anderem § 11 Z 2 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Mit Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich vom 13.11.2025 teilt die FMA daher mit, dass der
Standard in Gold LTD
Firmennummer: 14175220
20-22 Wenlock Road, London, England, N1 7GU
Web: www.standardingold.com
E-Mail: office@standardingold.com
mit Bescheid vom 15.10.2025 aufgetragen wurde, das öffentliche Angebot entgegen Art. 16 Abs. 1 Verordnung (EU) 2023/1114 des vermögenswertreferenzierten Token SOLID gemäß § 22d Abs. 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) in Verbindung mit § 11 Z 2 MiCA-VVG in Verbindung mit Art 16 Abs. 1 Verordnung (EU) 2023/1114 in Verbindung mit Art 3 Abs 1 Z 6 Verordnung (EU) 2023/1114 zu unterlassen.