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BaFin warnt vor falschen Festgeld-Angeboten: Identitätsdiebstahl auf den Websites festgeldratgeber.de und perfektsparen.de
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BaFin warnt vor falschen Festgeld-Angeboten: Identitätsdiebstahl auf den Websites festgeldratgeber.de und perfektsparen.de

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Websites festgeldratgeber.de und perfektsparen.de. Nach ihren Erkenntnissen werden dort unerlaubt Bankgeschäfte und Festgeldanlagen angeboten – und zwar ohne jede behördliche Genehmigung.

Die Betreiber der Seiten erwecken gezielt den Eindruck, mit zugelassenen Banken oder Finanzdienstleistern zusammenzuarbeiten, um Seriosität vorzutäuschen. Laut BaFin handelt es sich dabei jedoch nicht um autorisierte Anbieter. Besonders brisant: Nach aktuellem Ermittlungsstand besteht kein Zusammenhang zwischen diesen Websites und der Alpha Star Consult GmbH aus Zürich, deren Name offenbar missbräuchlich verwendet wurde. Die Aufsicht geht daher von einem klaren Fall von Identitätsdiebstahl aus.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Plattformen, die solche Angebote ohne Zulassung veröffentlichen, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Anleger.

Die BaFin rät daher, äußerste Vorsicht bei vermeintlich attraktiven Festgeldangeboten im Internet walten zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor jeder Geldanlage prüfen, ob der Anbieter tatsächlich bei der BaFin registriert ist. Entsprechende Informationen können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Diese Warnung der Finanzaufsicht basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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