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BaFin bereitet neues Meldeverfahren für Echtzeitüberweisungen vor – Zahlungsdienstleister müssen bis April 2026 berichten

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen entstehen zusätzliche Meldepflichten für Zahlungsdienstleister, die künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden.

Wie die Behörde mitteilt, wird sie auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren einrichten, über das die erforderlichen Datenübermittlungen erfolgen sollen. Damit schafft die BaFin die technische Grundlage, um die europaweit harmonisierten Anforderungen an Echtzeitüberweisungen effizient umzusetzen.

Ziel der EU-Verordnung ist es, den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Zahlungsdienstleister müssen künftig sicherstellen, dass ihre Systeme Überweisungen rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden abwickeln können und gleichzeitig die Pflichten zur Betrugsprävention und Sanktionsprüfung erfüllen.

Die erste Meldung an die BaFin ist spätestens bis zum 9. April 2026 einzureichen. Weitere Einzelheiten zur technischen Umsetzung und zu den Meldeinhalten will die BaFin rechtzeitig vor diesem Termin bekannt geben.

Damit beginnt für Banken, Fintechs und Zahlungsinstitute eine neue Phase regulatorischer Berichtspflichten, die insbesondere im Bereich Compliance und IT-Systeme sorgfältige Vorbereitung erfordert.

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