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Ab Samstag gilt wieder Winterreifenpflicht: Wer jetzt nicht umsteigt, riskiert saftige Strafen

Jo-Knopf (CC0), Pixabay

Mit dem 1. November tritt in Österreich erneut die situative Winterreifenpflicht in Kraft – und das bis 15. April 2026. Das bedeutet: Sobald Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn liegen, dürfen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen nur mit Winterreifen unterwegs sein. Wer die Regel ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung.

Winterreifenpflicht: Was das Gesetz vorschreibt

Die Winterreifenpflicht gilt witterungsabhängig – also nicht automatisch ab 1. November, sondern immer dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen. In der Praxis bedeutet das: Schon Reifglätte, Schneematsch oder Eisbildung reichen aus, damit Sommerreifen verboten sind.

Die Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern (bei Radialreifen) aufweisen. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie die Kennzeichnung „M+S“ tragen und die gesetzliche Profiltiefe erfüllen.

Werkstätten im Dauerstress

In den Kfz-Werkstätten herrscht bereits Hochbetrieb. Laut Jörg Silbergasser, Innungsmeister der Fahrzeugtechniker, ist vielerorts mit Wartezeiten von bis zu 14 Tagen zu rechnen. „Viele Autofahrer unterschätzen die Nachfrage – wer zu lange wartet, steht schnell im Stau vor der Werkstatt“, so Silbergasser.

Um den Andrang zu bewältigen, bieten einige Betriebe Wochenendaktionen oder Sondertermine ausschließlich für den Reifenwechsel an. Trotzdem empfiehlt der Experte, nicht bis zur letzten Minute zu warten:

„Schon feuchtes Laub oder Nässe können gefährlich werden – Winterreifen bieten mit ihrer Gummimischung deutlich besseren Grip.“

Teure Konsequenzen bei Verstößen

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen:

  • Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen bei Missachtung der Winterreifenpflicht.

  • Kommt es zu einem Unfall, kann die Haftpflichtversicherung Regressforderungen stellen.

  • Auch die Kaskoversicherung kann im Schadensfall Zahlungen verweigern.

Besonders brisant: Selbst wenn ein Unfall nicht direkt durch die Reifen verursacht wurde, kann ein fehlender Winterreifenwechsel als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Fazit: Jetzt handeln, bevor es glatt wird

Auch wenn die Temperaturen derzeit noch mild sind – das Wetter kann in Österreich schnell umschlagen. Wer sich rechtzeitig um den Reifenwechsel kümmert, spart Stress, Zeit und Geld.

Denn spätestens wenn das Thermometer fällt und die ersten Schneeflocken auftauchen, heißt es wieder:
„Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen ans Auto.

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