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EU will Lieferkettengesetz deutlich entschärfen – Kritik von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen

Elionas2 (CC0), Pixabay

Das geplante EU-Lieferkettengesetz steht vor einer deutlichen Abschwächung. Nach monatelangen Diskussionen haben Abgeordnete des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für eine stark reduzierte Fassung der Richtlinie gestimmt. Mit 17 Ja- und 6 Nein-Stimmen befürwortete der Ausschuss am Montag einen Kompromiss, der den Anwendungsbereich des Gesetzes massiv einschränken würde.

Demnach sollen die strengen Sorgfaltspflichten künftig nur noch für sehr große Unternehmen gelten – also für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Damit wären nach Schätzungen von Experten über 90 Prozent der europäischen Unternehmen von den Regelungen ausgenommen.

Zudem sieht der Vorschlag vor, dass Unternehmen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene nicht zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Stattdessen sollen mögliche Sanktionen den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen bleiben – ein Schritt, den Kritiker als Rückschlag für Menschenrechte und Umweltstandards bezeichnen.

Das Lieferkettengesetz sollte ursprünglich sicherstellen, dass europäische Firmen auch in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen Verantwortung für Arbeitsbedingungen, Umwelt- und Klimaschutz übernehmen. Geplant war, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette prüfen müssen, ob Menschenrechte eingehalten und Umweltstandards beachtet werden – von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktion.

Menschenrechts- und Umweltorganisationen reagierten empört auf die geplanten Lockerungen. Die Organisation Global Witness sprach von einem „Kniefall vor den Konzernlobbys“, während Amnesty International warnte, das Gesetz verliere so „jeden echten Schutzmechanismus für Betroffene“.

Unterstützer der Abschwächung – vor allem aus der Industrie und konservativen Fraktionen – argumentieren dagegen, dass die ursprüngliche Fassung des Gesetzes zu bürokratisch und wirtschaftsfeindlich gewesen sei. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen seien nicht in der Lage, die umfassenden Prüfpflichten zu erfüllen.

Der überarbeitete Entwurf soll nun in den kommenden Wochen im Plenum des EU-Parlaments diskutiert werden. Ob es zu einer weiteren Einigung kommt, ist unklar. Einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, hatten sich bereits zuvor für eine moderatere Umsetzung ausgesprochen.

Sollte der Entwurf in dieser Form angenommen werden, würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich hinter den ursprünglichen Ambitionen zurückbleiben – und könnte als Sieg der Wirtschaftslobby über die Menschenrechtsziele der EU gewertet werden.

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