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Rechtsanwalt Reime: Außerordentliche Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG soll Rechtssicherheit für Aktionäre schaffen
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Rechtsanwalt Reime: Außerordentliche Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG soll Rechtssicherheit für Aktionäre schaffen

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay

Frage: Herr Rechtsanwalt Reime, die Consulting Team Holding AG lädt ihre Aktionäre für den 5. November 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Worum geht es bei dieser Versammlung?

Reime: Im Kern geht es darum, die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2025 nachträglich zu bestätigen. Hintergrund ist, dass ein Aktionär Anfechtungsklage erhoben hat, weil er die Einberufungsfrist als nicht ordnungsgemäß eingehalten ansieht. Um langwierige Prozesse und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, will das Unternehmen die Beschlüsse durch die außerordentliche Hauptversammlung noch einmal formal bestätigen lassen.

Frage: Welche Beschlüsse sollen konkret bestätigt werden?

Reime: Es handelt sich um mehrere Punkte: die Verwendung des Bilanzgewinns 2024, also insbesondere die Dividendenausschüttung; die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat; die Wahl des Abschlussprüfers für 2025; die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

Frage: Was bedeutet das für die Aktionäre praktisch – gerade im Hinblick auf die Dividende?

Reime: Für die Aktionäre bedeutet es, dass die bereits beschlossene Dividende von 0,03 Euro je Aktie abgesichert wird. Sie ist zwar bereits fällig, aber durch die Bestätigung wird sichergestellt, dass es keine rechtlichen Zweifel an der Ausschüttung gibt. Damit gewinnen die Aktionäre Rechtssicherheit.

Frage: Besonders interessant ist sicherlich der Punkt zum Erwerb eigener Aktien. Was ist daran für Anleger wichtig?

Reime: Der Beschluss erlaubt es der Gesellschaft, bis zu 10 Prozent des Grundkapitals in Form eigener Aktien zurückzukaufen – bis ins Jahr 2030. Solche Rückkaufprogramme können ein Signal für Vertrauen in die eigene Aktie sein und den Kurs stützen. Dass der Vorstand dabei auch das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen darf, ist rechtlich zulässig, birgt aber immer ein Spannungsfeld, weil es die Interessen der Altaktionäre berührt.

Frage: Wie beurteilen Sie die Chancen, dass diese außerordentliche Hauptversammlung tatsächlich Rechtssicherheit schafft?

Reime: Wenn die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlüsse in der außerordentlichen Hauptversammlung erneut gefasst werden, sind die Erfolgsaussichten einer weiteren Anfechtungsklage sehr gering. Damit erreicht die Gesellschaft, dass die umstrittenen Beschlüsse bestandskräftig werden und sie sich wieder auf das operative Geschäft konzentrieren kann.

Frage: Welchen Rat geben Sie den Aktionären für die Teilnahme an dieser Versammlung?

Reime: Aktionäre sollten die Fristen für Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes beachten, damit sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können. Wer nicht persönlich erscheint, sollte die Möglichkeit der Briefwahl oder Vollmacht nutzen. Inhaltlich sollten sich Aktionäre überlegen, ob sie den Bestätigungen zustimmen – insbesondere beim Thema Aktienrückkauf.

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