Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor WhatsApp-Gruppen und der Website daadacr(.)com herausgegeben. Die Betreiber geben sich fälschlicherweise als Bergstein Solutions LLC mit Sitz in Denver (USA) aus. Nach Erkenntnissen der Aufsicht handelt es sich jedoch um einen Fall von Identitätsmissbrauch – die echten Bergstein Solutions haben mit den Angeboten nichts zu tun.
Verlockende Versprechen in WhatsApp-Gruppen
Die dubiosen Gruppen – etwa unter dem Namen A124 Bergstein Solutions – locken Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Versprechen von exklusiven Aktien-Tipps, Expertenwissen und schnellen Gewinnen. Über die App „BergsteinSolution“ sowie die Website daadacr(.)com sollen die Teilnehmer angeblich in Finanzprodukte investieren können.
Die BaFin warnt: Hinter diesen Angeboten stehen unbekannte Betreiber, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Damit bewegen sie sich klar außerhalb des rechtlichen Rahmens.
Typischer Ablauf solcher Betrugsmaschen
Aus ähnlichen Fällen kennt die BaFin ein wiederkehrendes Muster:
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Lockangebote auf Social Media: Werbung mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder exklusivem Finanzwissen, oft unter Verwendung bekannter Experten oder angeblich lizensierter Institute.
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Einstieg über WhatsApp oder Telegram: Interessierte werden in Chatgruppen eingeladen. Dort tritt ein vermeintlicher Finanzexperte auf, unterstützt von einer „Assistenz“.
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Aufbau von Vertrauen: In Online-Seminaren oder Chats werden angeblich lukrative Anlagemöglichkeiten vorgestellt. Später tauchen neue Produkte wie ein eigener Krypto-Token auf.
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Gamification & Gruppendruck: Tägliche Check-Ins, Gewinnspiele oder Belohnungen sollen Teilnehmer bei der Stange halten.
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Kontoeröffnung auf fragwürdigen Plattformen: Anleger sollen sich bei externen Handelsplattformen oder Apps anmelden – meist mit angeblich begrenztem Zugang.
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Testauszahlungen & Einzahlungen: Um Vertrauen zu schaffen, gibt es anfangs kleine Auszahlungen. Bald folgt Druck zu höheren Einzahlungen – oft auf ausländische Konten oder in Kryptowerten.
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Blockierte Auszahlungen: Spätestens beim Versuch, größere Beträge abzuheben, wird klar: Das Geld ist weg. Entweder werden Bedingungen gestellt oder Auszahlungen ganz verweigert.
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Flüchtige Plattformen: Websites und Apps verschwinden häufig oder wechseln die Adresse.
BaFin: Fehlende Zulassung = rotes Warnsignal
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen anbieten will, benötigt eine offizielle BaFin-Erlaubnis. Anbieter ohne Zulassung sind hochriskant – und in den meisten Fällen schlichtweg betrügerisch.
Die BaFin empfiehlt, bei verdächtigen Angeboten grundsätzlich nachzusehen, ob das Unternehmen in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist. Dort lassen sich zugelassene Institute transparent prüfen.
Rechtsgrundlage
Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Dieser erlaubt es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit bei Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte zu informieren.