Um Wohnen bezahlbar zu halten, wurde 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Sie soll verhindern, dass Vermieter bei Neuvermietungen die Preise beliebig in die Höhe treiben. Doch inzwischen zeigt sich: Manche Eigentümer haben Wege gefunden, die Schutzregelung zu umgehen – oft zulasten der Mieterinnen und Mieter.
Neuer „Trick“ bei Neuvermietungen
Wie Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, nutzen Vermieter immer häufiger eine Grauzone. Statt sich an die Obergrenze – maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – zu halten, deklarieren sie bestimmte Kostenpositionen als Sonderleistungen oder bauen auf angeblich umfassende Modernisierungen. Auf diese Weise wird der reguläre Mietpreis künstlich in die Höhe geschraubt, ohne dass die Mietpreisbremse greift.
Mieter geraten ins Hintertreffen
Für viele Mieter bedeutet das: Sie zahlen deutlich mehr als eigentlich zulässig. Zwar besteht die Möglichkeit, über eine Rüge gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Doch viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht oder scheuen den rechtlichen Aufwand – oft aus Angst, das Mietverhältnis zu belasten.
Forderung nach Nachschärfung
Verbraucherschützer und Mietervereine fordern daher schon seit Jahren eine konsequentere Durchsetzung der Mietpreisbremse. Denn solange Schlupflöcher bestehen, könne der eigentliche Zweck – nämlich Mieterinnen und Mieter vor exorbitanten Mieten zu schützen – nicht erfüllt werden.